Unser Tipp beim Bikesharing
Vor der Antritt der Miete sind Sie
verpflichtet den Zustand des Fahrrades zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen, diesen
Punkt nicht zu unterschätzen und den betriebssicheren Zustand des Velos gemäss
Strassenverkehrsgesetz sowie den allgemeinen Zustand des Fahrzeuges sorgfältig
zu prüfen: Für mögliche Beschädigungen, welche die Vermieterin nachträglich feststellt,
können Sie als Kunde bzw. Mieter haftbar gemacht werden.