Camper schreiben für Camper!
Autor: Michael Sterk, TCS Camping Mitglied und begeisterter Camper. Unterwegs mit Wohnwagen und Wohnmobil und tätig als Betriebsleiter im Campinghandel.
Vor der Anschaffung eines Wohnmobils, egal ob Neu- oder als Occasion-Fahrzeug, ist es interessant, sich einen Überblick über die laufenden Kosten für den Unterhalt zu verschaffen. Dazu zählen aber nicht die Ausgaben für Übernachtungskosten auf einem Stell- oder Campingplatz, und auch nicht die Ausgaben für den Kraftstoff oder etwaige Mautgebühren für Autobahnen. Da kommen gut und gerne CHF 4000 - 5000 an Unterhaltskosten pro Jahr zusammen.
1. Vignette / PSVA
2. Zulassung / MFK-Prüfgebühren
3. Fahrzeugsteuer
4. Versicherungen
5. Fahrzeugservice
6. Regelmässige Kontrollen für Dichtigkeit und Gas
7. Miete für den Abstellplatz
8. Aufstellung der Unterhaltskosten für das Wohnmobil pro Jahr
9. Sparmöglichkeit: Wohnmobil mit Wechselschild
Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Reisemobils, sind die Unterhaltskosten unterschiedlich. Generell wird unterschieden zwischen Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg, welche mit dem Fahrausweis B gefahren werden dürfen. Und Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3500 kg, für welche der Fahrausweis C1 (bis 7500 kg) oder C (über 7500 kg) erforderlich ist.
Jeder Schweizer kennt die jährlich zu erneuernde Autobahnvignette zum Preis von 40.- Franken, welche wir auch für ein 3.5 t Reisemobil benötigen. Für Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3500 kg wird die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) fällig, welche aktuell 650.- Franken/Jahr beträgt. Für jeden Tag, an dem man sich mit seinem schweren Reisemobil nicht in der Schweiz aufhält, bekommt man am Jahresende 1/360 der Jahresabgabe zurück. Dazu muss man am Jahresende ein Formblatt beim BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) einreichen, auf dem die «Auslandstage» aufgeführt sind. Auf Verlangen sind Belege mit einzureichen, wie z.Bsp. Tankrechnungen, Mautbelege, Campingplatzbelege, etc. welche als Nachweis für den Auslandsaufenthalt dienen.
Für die erstmalige Zulassung des Reisemobils fallen auf dem Strassenverkehrsamt einmalige Kosten an. Diese betragen 85.- Franken (Kanton BE). Die MFK-Gebühren fallen regelmässig an und ja nach Alter des Fahrzeuges in verschiedenen Abständen. Für Wohnmobile gilt, erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre. Die Prüfgebühr beträgt 60.- Franken (Kanton BE) je Prüfung und für schwere Fahrzeuge 120.- Franken (Kanton BE).
Die Fahrzeugsteuer wird in der Schweiz je nach Kanton und Gewichtsklasse unterschiedlich berechnet. Im Kanton Bern wird die Steuer nach Gewicht und Energieeffizienzklasse ermittelt. Für ein Reisemobil bis 3.5 t zulässigem Gesamtgewicht sind es 700.25 Franken. Je nach Energieeffizienzkategorie (A oder B) gibt es eine Vergünstigung von 280.- Franken (Kat. A), bzw. 140.05 Franken (Kat. B). In anderen Kantonen wird für die Ermittlung der Steuer neben dem Gewicht auch die Leistung und der Hubraum berücksichtigt. Im Internet gibt es für jeden Kanton ein entsprechendes Online-Berechnungs-Tool.
Die Aufwände für die Versicherung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Als Anhaltspunkt sollte man von ca. 1000.- Franken pro Jahr ausgehen. Die richtige Versicherung für sich zu finden, ist jedoch nicht so ganz einfach, wie man denkt und es lohnt sich hier die verschiedensten Angebote zu vergleichen. Neben den klassischen Dingen wie Teil- oder Vollkasko gilt es beim Reisemobil auch an so wichtige Dinge zu denken, wie mitgeführte Sachen, die dauernd im Wohnmobil sind, wie Bettwäsche, Geschirr, Campingmöbel, Kabeltrommel, Grill, etc. All diese Dinge können in der Motorfahrzeug-Versicherung eingeschlossen werden. Dann gibt es noch andere Gegenstände, welche man meist nur während der Reise mitführt, wie Laptop, Fotoausrüstung, E-Bikes, etc. Das sind Gegenstände, die oft in der Hausratsversicherung als "einfachen Diebstahl auswärts" eingeschlossen sind. Wichtig ist, dass man die Werte aller mitgeführten Gegenstände ermittelt und mit seinem Versicherungsvertreter die entsprechenden Deckungsbeiträge dafür bespricht. Bei der Recherche im Internet findet man auch Spezialagenturen für Campingversicherungen.
Auch das Reisemobil benötigt einen regelmässigen Fahrzeugservice. Je nach Chassis-Hersteller gibt es unterschiedliche Zyklen, in denen ein Fahrzeug zum Service muss. Bei Reisemobile auf Basis von dem weit verbreiteten Fiat Ducato, ist ein Service alle 2 Jahre fällig, oder bei hoher Kilometerleistung (ca. 45'000 p.a.) nach Anzeige im Servicemenü. Da die meisten Camper in der Schweiz durchschnittlich ca. 12’000 km pro Jahr bewegt werden, ist der Service somit alle zwei Jahre fällig. Für ein Service mit Ölwechsel ohne weitere Verschleissteile muss man mit ca. 600.- Franken rechnen. Dazu kommen eventuell benötige Verschleissteile wie Bremsen, Reifen, Wischergummis, Zahnriemen, etc. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man für Servicearbeiten am Chassis pro Jahr ca. 750.- Franken kalkuliert.
Der Reisemobilaufbau benötigt ebenfalls regelmässige Servicearbeiten. Das sind die regelmässigen erforderlichen Gaskontrollen und die jährlichen Dichtigkeitstests. Für die Gaskontrollen gibt es in der Schweiz «gesetzliche» Vorgaben und beim Reisemobil muss die Gaskontrolle alle drei Jahre von einem Kontrolleur mit geprüftem Fachwissen vorgenommen werden. Als Nachweis erhält man ein Kontrollbescheinigung und eine Plakette, welche am Fahrzeug sichtbar angebracht wird. Neu ist, dass die Gaskontrollen auch bei der MFK-Prüfung vorliegen müssen und im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Die Kosten für eine Kontrolle liegen bei ca. 120.- Franken. Geprüfte Kontrolleure findet man bei nahezu allen Reisemobilhändlern und bei vielen Sektionen des TCS.
Bei den Dichtigkeitstests handelt es sich um ein zusätzliches Garantie-Versprechen des Reisemobilherstellers. Ein solches Garantie-Versprechen lautet zum Beispiel.: "Wir garantieren, dass der Aufbau Ihres Reisemobils 10 Jahre dicht bleibt. Sollte eine Undichtigkeit entstehen, werden wir die Kosten für die Instandsetzung übernehmen. Bedingung für dieses Garantie-Versprechen ist, dass man ab 1. Inverkehrsetzung alle 12 Monate einen Dichtigkeitstest beim autorisierten Markenhändler vornimmt. Wird ein Test nicht im vorgegeben Zeitabstand durchgeführt, verfällt das Garantie-Versprechen".
Die Dichtigkeitstest sind kostenpflichtig und liegen bei ca. 150.- Franken je Test. Die Hersteller geben unterschiedliche Zeiträume für Ihre Garantie-Verspechen ab. Zum Teil läuft es über einen Zeitraum von 6 Jahren, bei manchen Herstellern bis zu 10 Jahren.
Man ist nicht verpflichtet diese Dichtigkeitstestes zu machen und wenn man 12 Monate nach erster Inverkehrsetzung, den Test nicht machen lässt, verfällt das Garantie-Versprechen sowieso. Empfehlen kann man diese regelmässigen Tests auf jeden Fall für Reisemobile, bei denen im Aufbau Holz und Styropor verarbeitet wurde. Tritt bei diesen Aufbautechniken Feuchtigkeit in die Aufbaukonstruktion ein und wird der Schaden nicht zeitnah festgestellt, dann können Reparaturkosten bis in den 5-stelligen Bereich entstehen.
Für viele Kaufinteressierte eines Reisemobil stellt sich die Frage nach einem geeigneten Abstellplatz, sofern man nicht selbst geeigneten Grund und Boden dafür hat. Zwischenzeitlich hat sich das Vermieten von Reisemobil-Abstellplätzen auch in der Schweiz als eine lukratives Geschäftsmodel herumgesprochen und so gibt es immer mehr Anbieter für entsprechende Abstellplätze. Die Tarife hierfür schwanken stark, je nach Region und Ausstattung des Abstellplatzes. Für einen ungedeckten Platz beginnen die günstigsten Angebote bei ca. 100 Franken/Monat und für einen gedeckten Platz muss man ca. 250.- Franken/Monat rechnen. Abweichungen nach unten und oben wird es hiervon auf jeden Fall geben und nicht zuletzt ist es auch eine individuelle Verhandlungssache mit dem Anbieter.
Kommen wir abschliessend zu einer Kostenaufstellung pro Jahr an Unterhalt. Dabei sind wir von maximalen Kosten ausgegangen. Bei diesem Beispiel für ein typisches Reisemobil mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von 3500 kg liegen wir somit bei 4'820.25 Franken pro Jahr. Ein ganz ordentlicher Betrag und da sind die Kosten für Treibstoffe, Strassen-Maut im Ausland, Übernachtung und Verpflegung nicht enthalten. Ebenso nicht enthalten ist die Abschreibung bzw. der Wertverlust des Fahrzeuges.
Diese Aufstellung ist ein Beispiel, je nach persönlichen Bedürfnissen, kann man die Kosten auch reduzieren. Änderungen der Angaben vorbehalten.
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