Als Wohnmobil- und Personenwagen-Besitzer kann man mit Wechselschildern Versicherungskosten und Strassenverkehrssteuern sparen. Wechselschilder lohnen sich allerdings nur, wenn eines der beiden Fahrzeuge nicht regelmässig genutzt wird, denn mit Wechselschildern können nie beide Fahrzeuge gleichzeitig genutzt werden.
Wir haben bei den Expertinnen und Experten der TCS Autoversicherung nachgefragt. Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt:
Von Wechselschildern oder Wechselnummer spricht man, wenn für ein und dasselbe Kontrollschild zwei Fahrzeuge zugelassen sind.
Es können nie gleichzeitig beide Fahrzeuge genutzt werden. Das Auto, bzw. Wohnmobil, kann also nicht ausgeliehen werden, währenddessen man mit dem anderen Fahrzeug unterwegs ist. Es gibt keine Tagesbewilligungen oder Ähnliches für eine gleichzeitige Nutzung der Fahrzeuge mit Wechselschilder.
Folgende Voraussetzungen müssen für Wechselschilder erfüllt sein:
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichem Grund parkiert ist, muss mit Kontrollschildern versehen sein. Das nicht genutzte Fahrzeug ohne Nummernschild muss daher auf einem privaten Grundstück abgestellt sein, auch damit die Versicherungsdeckung für das Fahrzeug ohne Nummernschild gilt.
Für eine Wechselschild-Versicherung zahlt man in der Regel weniger Prämie, als wenn die Fahrzeuge einzeln «eingelöst» sind. Es ist daher sinnvoll, beide auf ein Wechselschild immatrikulierten Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung zu versichern. Die Frage einer Teil- oder Vollkasko etc. kann für jedes Fahrzeug einzeln geklärt werden. Es ist möglich ein Fahrzeug nur Haftpflicht und das andere Haftpflicht plus Vollkasko zu versichern.
Berechnung Strassenverkehrssteuer
Die Strassenverkehrssteuern werden unterschiedlich erhoben. In der Regel wird nur für eines der beiden Fahrzeuge eine Steuer erhoben und ist je nach Kanton abhängig vom Hubraum oder Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Es gibt auch Kantone, die einen gewissen Steuersatz für das Zweitauto verlangen. Kontaktieren Sie für Details das regionale Strassenverkehrsamt.
Berechnung Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung: ist nur für eines der beiden Fahrzeuge fällig und wird für das Fahrzeug mit der höheren Prämie verrechnet.
Teil- oder Vollkasko
Die freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung muss für beide Fahrzeuge abgeschlossen werden, wobei das eine Teil- und das andere eine Vollkasko haben kann.
Marke: Skoda Kodiaq 2.0
Marke: Bürstner Delfin T 736
Die Kosten für den Verwaltungsaufwand (Anpassung Fahrzeugausweis und Wechselschilderöffnung) bei Antrag von Wechselschildern sind kantonal geregelt und bewegen sich in der Regel zwischen CHF 40 und CHF 60.00.
(Zulassungskosten für den Kanton Tessin: 100 % für das teurere Fahrzeug und 50 % für das zweite Fahrzeug)
Für detaillierte Informationen in den einzelnen Kantonen kontaktieren Sie das zuständige Strassenverkehrsamt in Ihrem Kanton:
>> strassenverkehrsaemter.ch
Strassenverkehrsamt:
Wer das Wohnmobil zum Beispiel nur im Sommer fährt, für den lohnt sich die Schilder-Deponierung, um Kosten zu sparen.
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