Kontinentales Klima; relativ lange Winter im Norden, jedoch kurz im Süden; lange und trockene Sommer. Ganzjährig starke Winde und Sandstürme.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.
Landeswährung: Tenge - KZT
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Eventuell ist der Nachweis eines HIV Testes bei Einreise erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft.
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Kasachstan sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Kasachstan informieren:
Botschaft von Kasachstan
Tavelweg 2
3074 Muri b. Bern
Tel: +41 31 310 14 70
E-Mail: consul.ch@mfa.kz
Website: www.gov.kz
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur mit einer beglaubigten russischen Übersetzung anerkannt; andernfalls ist der internationale Führerausweis obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
0‰
Kinder jünger als 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Notrufnummern | |
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Polizei | 102/112 |
Ambulanz | 103/112 |
Feuerwehr | 101/112 |
Einsatzzentrale ETI | 8 10 41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA