Feuchtes ozeanisches Klima; kalte Winter und kühle Sommer.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Impfungen
Schützen Sie sich bei Outdoor-Aktivitäten vor Zecken. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: HealthyTravel
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise nach Lettland sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Lettland informieren:
Botschaft von Lettland
Stefan Esders Platz 4
A-1190 Wien
Tel: +43 1 40 33 112
E-Mail: embassy.austria@mfa.gov.lv
Website: www2.mfa.gov.lv/de/austria
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 3 Monate vorübergehend eingeführt werden.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt und muss an der Grenze vorgewiesen werden.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Mehr zum Thema:
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 1. Dezember bis zum 1. März obligatorisch. Spikesreifen sind vom 1. November bis zum 30. April erlaubt.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Alle Verkehrsteilnehmer (Motorrad-, Velofahrer, Fussgänger, etc.) müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Obligatorische Ausrüstung:
Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.
Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.
Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 50 | 90 | 100 |
Anhänger | 50 | 80 | 90 |
Motorrad | 50 | 90 | 100 |
0.5‰
0.2‰ für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.
Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?
Schweizerische Botschaft in Lettland
Smilšu iela 8
1050 Riga
Latvia
Tel: +371 67 33 83 51
E-Mail: riga@eda.admin.ch
Website: www.eda.admin.ch/riga
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 110 und 112 |
Ambulanz | 112 und 113 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 800 00 00 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Touristenpolizei | 22033000 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Aufgrund der russischen militärischen Operationen in Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.