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Luxemburg

Der kleine Staat verfügt über eine anziehende Hauptstadt, Schlösser und ausgedehnte Wälder .
Luxemburg

Das Grossherzogtum Luxemburg liegt zwischen Belgien, Frankreich und Deutschland.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima.

Beste Reisezeit: Mai - September.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.

Kriminalität

Die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität können beachtet werden. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.   

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise nach Luxemburg sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Luxembug informieren:

Botschaft Botschaft von Luxemburg
Sulgenauweg 38
3007 Bern
Tel: +41 31 311 68 76 / 31 311 57 32
E-Mail: berne.consulat@mae.etat.lu
Website: berne.mae.lu/de.html

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 175.-

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

 

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Nacht bei schlechter Sicht, Ausserorts
  • Pannendreieck

Winterausrüstung
Winterreifen sind bei schnee-, schneematsch- oder eisbedeckten Fahrbahnen obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).

Spikesreifen sind vom 1. Dezember bis zum 31. März erlaubt.
 

Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

E-Auto

  • Schnellladesäulen sind sehr wenig verbreitet, sie stehen nur an wenigen Tankstellen und Tesla-Supercharger-Stationen zur Verfügung.
  • Die meisten Navigationssysteme bieten eine ungefähre, im Allgemeinen aber unvollständige Übersicht der öffentlichen/vorhandenen Ladestationen.

  • Betreiber mit öffentlichen Ladesäulen: Chargy, Enovos, Tesla. 

  • Die Behörden raten vom Laden an Haushaltssteckdosen ab. Geerdete Steckdosen entsprechen nicht dem Schuko-Standard und benötigen dreipolige Stecker. Es empfiehlt sich, einen Schuko-Adapter gemäss dänischem Standard zu nutzen. Bei nicht geerdeten Steckern wird von einer Verwendung der Steckdosen abgeraten.  

Verkehrsregeln

  • Es gibt keine Vorteile für Elektroautos.

Parkplätze

  • Es gibt keine Vorteile für Elektroautos.

Umweltzonen

  • Keine Umweltzonen für Privatfahrzeuge in Luxemburg.

 

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektoren: vorne (weiss), hinten (rot), an den Speichen und an den Pedalen (gelb oder weiss), Reflektorstreifen auf beiden Seiten der Reifen oder zwei doppelseitige gelbe oder weisse Reflektoren an den Rädern
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Nacht und Tag bei schlechter Sicht, Ausserorts

Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern reisen.

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

  • Wild campen ist grundsätzlich verboten.
  • Mit dem Einverständnis des Grundstückbesitzers ist eine Nacht auf privaten Grund erlaubt. 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Verkehrsregeln

Freisprechanlagen 

Die Verwendung von Freisprecheinrichtungen oder Headsets sind unter den folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Der Fahrer behält die Kontrolle über das Fahrzeug und kann auf die Strasse und den Verkehr achten.
  • Der Fahrer hat auf beiden Ohren ein ausreichendes Hörvermögen.

Handy am Steuer

  • Während der Autofahrt ist es dem Fahrer untersagt, Smartphones, Tablets, Notebooks oder ähnliche Geräte zu benutzen.

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto5090130*
Anhänger507590*
Motorrad5090130*
Wohnmobil > 3.5 t404090
  • Bei Regen oder anderen Niederschlägen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Personenwagen 110 km/h und für Motorräder bzw. Fahrzeuge mit Anhängerlast 75 km/h.
  • Neulenker, die ihren Führerschein seit weniger als einem Jahr besitzen, dürfen ausserorts nicht schneller als 75 km/h und auf Autobahnen höchstens 90 km/h fahren.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0.2‰ für Berufskraftfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kinder zwischen 3 und 17 Jahre und kleiner als 150 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung; bei mehr als 36 kg Körpergewicht kann ein Sicherheitsgurt oder ein Beckengurt benützt werden (nur auf den Rücksitzen des Fahrzeugs).
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Luxemburg
Ambassade de Suisse
25A, Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg

T +352 22 74 741

luxembourg@eda.admin.ch
benelux@eda.admin.ch

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei113
Ambulanz112
Feuerwehr112
Pannen260 00
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +352
Polizei: 113
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Pannen: 260 00
Blutalkoholgrenze: 0.5‰ / 0.2‰
95: 1.489 EUR
98: 1.578 EUR
Diesel: 1.454 EUR
 

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