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Malta

Zahlreiche Häfen, Buchten mit Stränden und Felsen. Touristen kommen vor allem im Sommer zur Erholung und zum Sport.
Malta
Malta, südlich von Sizilien im Mittelmeer gelegen, besteht aus den Inseln, Malta, Gozo, Comino und drei andern, unbewohnten Inselchen.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Mittelmeerklima; warme und trockene Sommer, milde Winter, jedoch von heftigen aber kurzen Niederschlägen geprägt. www.maltairport.com/weather

Beste Reisezeit: Juni - Oktober.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Taschen- und Entreissdiebstähle kommen  vor. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Grippe, Gelbfieber, COVID-19.
  • Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.   

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise nach Malta sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Es ist kein Visum erforderlich.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Malta informieren:
Konsulat für Malta
c/o ThomannFischer Advokatur, Elisabethenstrasse 30,
4010 Basel
Tel: 061/226 24 51
E-Mail: maltaconsul.basel@gov.mt ; erbe@thomannfischer.ch

Generalkonsultat Malta
Parc du Château-Banquet 26,
1202 Genf
Tel: 022/901 05 80
E-Mail: malta-un.geneva@gov.mt
 

 

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.

Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens 2 Jahren besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 3 Monate vorübergehend eingeführt werden. Sie werden einen für 3 Monate befristeten Führerausweis bekommen. Diese Zeitperiode kann bis zu 6 Monaten (hintereinander oder nicht) unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Achtung: Eine Person, die nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss bei dessen Einfuhr die Ermächtigung des Eigentümers vorweisen können.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

 

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektoren hinten (rot)
  • Velolicht
  • Bei Nacht reflektierende Kleidung und/oder Accessoires

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Pannendreieck

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
  • Motorrad: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Verkehrsregeln

Linksverkehr.

Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserorts
Auto5080
Anhänger2030
Motorrad5080

Blutalkoholgrenze

0.8‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kinder zwischen 3 und 10 Jahre oder kleiner als 150 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung oder Sicherheitsgurt auf Rücksitzen. Kinder zwischen 3 und 10 Jahren oder kleiner als 150cm dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Malta
Chancellerie
Merchants Street
Palazzo Parisio
Ministère des affaires étrangères
MT-1171 La Valette

saviour.f.borg@gov.mt

T +356 2124 21 91
​F +356 2124 00 83

 

Schweizerische Botschaft in Italien
Ambasciata di Svizzera
Via Barnaba Oriani 61
00197 Roma

T +39 06 809 571

rom.vertretung@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/roma

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man die Verkehrspolizei benachrichtigen, ein Europäisches Unfallprotokoll ("bumper to bumper collision form") ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Das Fahrzeug nicht vom Unfallort bewegen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei112
Ambulanz112
Feuerwehr112
Pannen+356 21 32 03 49
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 240 V
Vorwahl: +356
Polizei: 112
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Pannen: +356 21 32 03 49
Blutalkoholgrenze: 0.8‰
 

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