Mittelmeerklima; warme und trockene Sommer, milde Winter, jedoch von heftigen aber kurzen Niederschlägen geprägt. www.maltairport.com/weather
Beste Reisezeit: Juni - Oktober.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Impfungen
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: HealthyTravel
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise nach Malta sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Malta informieren:
Konsulat für Malta
c/o ThomannFischer Advokatur, Elisabethenstrasse 30,
4010 Basel
Tel: 061/226 24 51
E-Mail: maltaconsul.basel@gov.mt ; erbe@thomannfischer.ch
Generalkonsultat Malta
Parc du Château-Banquet 26,
1202 Genf
Tel: 022/901 05 80
E-Mail: malta-un.geneva@gov.mt
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens 2 Jahren besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 3 Monate vorübergehend eingeführt werden. Sie werden einen für 3 Monate befristeten Führerausweis bekommen. Diese Zeitperiode kann bis zu 6 Monaten (hintereinander oder nicht) unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Achtung: Eine Person, die nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss bei dessen Einfuhr die Ermächtigung des Eigentümers vorweisen können.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Mehr zum Thema:
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Obligatorische Ausrüstung:
Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.
Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.
Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
Linksverkehr.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts |
---|---|---|
Auto | 50 | 80 |
Anhänger | 20 | 30 |
Motorrad | 50 | 80 |
0.8‰
Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?
Schweizerische Botschaft in Malta
Chancellerie
Merchants Street
Palazzo Parisio
Ministère des affaires étrangères
MT-1171 La Valette
T +356 2124 21 91
F +356 2124 00 83
Schweizerische Botschaft in Italien
Ambasciata di Svizzera
Via Barnaba Oriani 61
00197 Roma
T +39 06 809 571
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei reinem Sachschaden sollte man die Verkehrspolizei benachrichtigen, ein Europäisches Unfallprotokoll ("bumper to bumper collision form") ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Das Fahrzeug nicht vom Unfallort bewegen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | +356 21 32 03 49 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA