Mittelmeerklima.
Beste Reisezeit: Mai - September, sowie März - Mai und Oktober - November.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Metrisches System
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: HealthyTravel
Das Fürstentum ist de facto - aber nicht offiziell - Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Monaco sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Monaco informieren:
Botschaft
Kanlzei
Gryphenhübeliweg 7,
3006 Bern
Tel.: +41 31 356 28 58
E-Mail: ambassade.en.suisse@diplomatie.gouv.mc
Konsulat
Konsulat des Fürstentums Monaco
Via Emilio Bossi 10,
6900 Lugano
Tel.: +41 91 923 52 09
E-Mail: consulat.monaco@studiotalleri.ch
Konsulat des Fürstentums Monaco
Kaufhausgasse 5
4051 Basel
Tel.: +41 79 605 79 06
E-Mail: consulat.monaco.bs@treeman.ch
Generalkonsulat des Fürstentums Monaco
Taubenstrasse 8
3011 Bern
Tel.: +41 31 560 66 06
E-Mail: eric.vongraffenried@vongraffenried.ch
Konsulat des Fürstentums Monaco
Waaggasse 5
KNIGHT VINKE (Switzerland) AG
8001 Zürich
Tel.: +41 44 215 68 43
+41 79 406 20 24
E-Mail: consulatdemonaco.zuerich@bluewin.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Obligatorische Ausrüstung:
Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.
Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
Rechtsverkehr.
0.5‰
Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 17 oder 112 |
Ambulanz | 15 oder 112 |
Feuerwehr | 18 oder 112 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.