Als erstes Land in Europa führte die Schweiz 1984 die Autobahnvignette ein. Mit dieser Autobahngebühr leisten die Fahrzeugfahrenden eine Abgabe für die Benutzung der Schweizer Nationalstrassen. Für die meisten Autobahnen und Autostrassen muss für die Benutzung eine Vignette vorgewiesen werden.
Die Vignette gibt es als Aufkleber oder seit dem 1. August 2023 auch als digitale Version. So können die Fahrzeughalter frei entscheiden, ob sie die Klebe- oder die elektronische Version verwenden möchten.
Die digitale Vignette - auch E-Vignette genannt - ist auf dem Via-Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit verfügbar: www.e-vignette.ch.
Der Vorteil der E-Vignette ist, dass sie an das Nummernschild gebunden ist und nicht wie der Aufkleber an ein Fahrzeug. Bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Schaden an der Windschutzscheibe muss also keine neue Vignette gekauft werden.
Ob selbstklebend oder elektronisch, eine Jahresvignette kostet einmalig CHF 40.-. Die Erträge aus dem Verkauf kommen ausschliesslich dem Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Schweizer Autobahnen und Autostrassen zugute. Sichere Strassen und eine stetige Weiterentwicklung des Strassenverkehrsystems werden so gewährleistet. Wer ohne Vignette vignettenpflichtige Strecken benutzt, muss eine Busse von CHF 200.- zahlen.
Die Autobahnvignette Schweiz ist an allen Zoll-, Post- sowie Tankstellen und online erhältlich. Beim TCS kann sie ebenfalls über die Kontaktstellen der TCS-Sektionen oder online im Touringshop bezogen werden. Jugendliche TCS-Mitglieder zwischen 16 und 25 Jahren erhalten die Vignette CHF 10.- günstiger.
Die Abgabepflicht gilt für Auto, Motorrad, Wohnwagen, Lieferwagen und Camper, aber auch Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Oldtimerfahrzeuge sind ebenfalls abgabepflichtig. Schwere Fahrzeuge (ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) zahlen die Mautgebühr durch eine Schwerverkehrsabgabe.
Eine Vignette ist jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres gültig. Nach maximal 13 Monaten muss sie durch die neue Jahresvignette ausgetauscht werden.
Bei einer Beschädigung des Aufklebers (z.B. durch einen Scheibenbruch), kann die Vignette kostenlos bezogen werden. Für die im Inland immatrikulierten Motofahrzeugen übernimmt die Versicherung die Kosten, bei ausländischen Fahrzeugen sind es die Zollämter gegen Vorlage des alten, beschädigten Aufklebers.
Auf der Karte der Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz können Sie die nicht abgabepflichtigen Strecken ausmachen. Allerdings unterliegen alle grösseren und verkehrstechnisch wichtigen Autostrassen und Autobahnen der Abgabepflicht. Ein Kauf einer Vignette ist daher zu empfehlen, wenn Sie auf den Schweizer Strassen sorglos unterwegs sein wollen.
Bei einem Fahrzeugwechel ist eine weitere Klebevignette zu beziehen. Die klassische Vignette ist an das Fahrzeug gebunden. Mit der E-Vignette fällt der Kauf eines weiteren Exemplars weg.
Da die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, darf sie nicht abgenommen und bei einem anderen Fahrzeug wieder aufgeklebt werden. Das ist auch bei einem Wechselschild nicht erlaubt. Bei zwei Fahrzeugen und einer Wechselnummer, sind bei Klebevignetten zwei Exemplare pro Fahrzeug zu kaufen und an die Windschutzscheibe anzubringen.
Die Vignette muss direkt an das Fahrzeug angebracht werden:
Am besten gelingt die Entfernung der abgelaufenen Vignette mit einem Schaber für den Glaskeramikherd. Alternativ geht es auch mit einer Rasierklinge: Die Klinge unter einer Ecke der Vignette schieben und vorsichtig von der Scheibe lösen.
Die Klebevignette wird erst abgeschafft, wenn ihr Anteil weniger als 10 % der verkauften Vignetten ausmacht. Bis dahin werden beide Versionen der Vignette verfügbar sein.