Die
Schweiz, im Zentrum Europas gelegen, ist umgeben von Frankreich, Deutschland,
Österreich, Liechtenstein und Italien. Das Gebiet gliedert sich in drei
Regionen: Die Alpen im Zentrum, den Jura im Westen und das Mittelland mit
zahlreichen Seen.
Die
Schweiz, im Zentrum Europas gelegen, ist umgeben von Frankreich, Deutschland,
Österreich, Liechtenstein und Italien. Das Gebiet gliedert sich in drei
Regionen: Die Alpen im Zentrum, den Jura im Westen und das Mittelland mit
zahlreichen Seen.
Vier grosse Klimazonen:
Die Schweiz ist bekannt für ihr Gebirge und besteht aus 3 Grossregionen: mitteleres und südliches Alpengebirge, dem Plateau nördlich der Alpen das durch Hügel und Seen geprägt wird und dem Juragebirge im Nordwesten des Landes.
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, von denen 6 Halbkantone sind. Sie grenzt an Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Liechtenstein.
Kleidung
Je nach Jahreszeit und Temperaturen normale Alltagskleidung. Im Winter sind warme Kleidung und gute Schuhe von Vorteil.
Rauchverbot
In der Schweizr gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.
Landeswährung: Schweizer Franken - CHF
Metrisches System
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Auszug aus: HealthyTravel
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Führerausweis und Autovermietung
Ein mit einem nationalen oder internationalen Führerauweis versehener Besucher kann ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug ebenso wie ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug während eines Jahres fahren. Mindestalter: 18 Jahre.
Es ist zu beachten, dass die Mietagenturen unterschiedliche Anforderungen stellen bezüglich nationaler und internationaler Führerausweise, Mindest- und Höchstalter sowie Erfahrung des Fahrzeuglenkers.
Eine in der Schweiz wohnhafte Person ist nicht autorisiert, auf Schweizer Territorium vorübergehend ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug zu fahren.
Eidgenössische Zollverwaltung EZV - private Fahrzeuge
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Für Besucher: Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug zur privaten Nutzung höchstens für 6 Monate (hintereinander oder nicht ; innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden. Achtung: Arbeitende, Studenten und ausländische Praktikanten dürfen während 2 Jahren Ihr Fahrzeug benutzen, wenn dieses gemeldet ist und eine Genehmigung vom Zoll vorliegt.
Alle nationalen ausländischen Führerausweise sind in der Schweiz anerkannt. Es ist zu beachten, dass an Ihrem Fahrzeug ein klar erkennbares Landeskennzeichen und die Nummernschilder angebracht sein müssen.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für die Schweiz.
Die Grüne Karte ist notwendig, falls Ihr Fahrzeug in einem der folgenden Länder immatrikuliert ist: Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Iran, Israel, Nordmazedonien, Marokko, Moldova, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei und Ukraine. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Einfuhr von Waren in die Schweiz beim Grenzüberschreitenden Einkaufen
Freimengen (pro Person und pro Tag):
Waren | Freimengen | Zollabgaben für Mehrmengen |
---|---|---|
Fleisch und Fleischwaren, mit Ausnahme von Wild, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren. | 1 kg | Bis 10 kg: CHF 17.-/kg
mehr als 10kg: 23.-/kg |
Butter und Rahm | 1 kg oder 1 l | CHF 16.-/kg oder l |
Öle, Fette, und Margarine | 5 kg oder 5 l | CHF 2.-/kg oder l |
Alkoholische Getränke* bis 18 % Vol. | 5 l | CHF 2.-/l |
Alkoholische Getränke* über 18 % Vol. | 1 l | CHF 15.-/l |
Tabakfabrikate* | 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g | CHF 0.25 je Stück oder CHF 0.10 je Gramm |
*Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind.
Der Gesamtwert aller importierten Waren darf CHF 300.- nicht überschreiten, um von der Mehrwertsteuer befreit zu sein. Auf Mehrbeträge wird eine Zollgebühr verrechnet. Der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Bücher beträgt 2.5% und 7.7% für andere Waren. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertfreigrenze auf CHF 150.- gesenkt.
Treibstoff
Bis zu 25 Liter Treibstoff dürfen in einem Kanister gebührenfrei eingeführt werden.
Mehr zum Thema:
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind nicht obligatorisch, Verkehrsbehinderung wegen Fahrens auf verschneiten Strassen mit einem schlecht ausgerüsteten Fahrzeug kann jedoch geahndet werden.
Schneeketten sind obligatorisch auf mindestens 2 Antriebsrädern, bevor eine mit dem entsprechenden Zeichen gekennzeichnete Strasse befahren wird.
Spikesreifen sind von 24. Oktober bis zum 30. April erlaubt. Ein Aufkleber « 80 km/h » ist obligatorisch. Auf den Autobahnen und Autostrassen besteht ein Fahrverbot, ausser für den St. Gotthard-Tunnel (A2) und den San Bernardino-Tunnel (A13).
Ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug darf in der Schweiz während des Zeitraums verkehren, für den sein Herkunftsland den Gebrauch dieser Reifen gestattet, auch wenn dieser Zeitraum länger ist als die der in der Schweiz geltende.
Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.
Ladung
Im Allgemeinen muss eine hinausragende Ladung, am Tag wie in der Nacht, auf eine besonders sichtbare Art gekennzeichnet werden. Die in den Artikeln 58 und 73 vorgesehenen Vorkehrungen der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen angewendet werden.
Zudem darf eine Ladung weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtung verdecken.
Gemäss Art. 58 des VRV müssen Motorfahrzeuge, die sichthemmende Ladungen oder Anhänger mitführen, links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen.
Mehr Infos: Art. 58 und Art. 73 des VRV
Mehr Information finden Sie auf der folgenden Seite: Warntafeln bei überstehender Ladung
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Aufladen
Zu Hause aufladen
Gemäss NIN-Standard ist das Laden an einer Haushaltssteckdose bis 8 Ampère erlaubt (Mode 2) aber nicht geeignet – es gibt dazu jedoch weder ein Verbot noch ein Gesetz. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der TCS die Nutzung einer Wallbox, die eine schnellere und bequemere Ladung ermöglicht.
Zahlung
Verkehrsregeln
Parkplätze
Obligatorische Ausrüstung:
Verkehrsregeln
Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.
E-Bike (bis 25km/h):
Schnelles E-Bike (bis 45km/h)
Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.
Hinweis:
Nur Besitzer eines Führerausweises der Kategorie A1 sind berechtigt, in der Schweiz mit einem leichten Motorrad (Hubraum von nicht mehr als 125ccm, Motorleistung von höchstens 11kW) zu fahren. Mehr Informationen zu diesem Thema: Ausweiskategorien
Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.
Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
Wild campen
Von Gesetzes wegen ist wild campen in der Schweiz nicht verboten. Was aber nicht heisst, dass es somit generell erlaubt ist. Die Hoheit liegt letzten Endes aber bei den Gemeinden, die eigene Regeln und Verordnungen festlegen können.
Alle Infos auf unserer Themenseite
Sicherung von Anhängern und Wohnwagen
In der Schweiz müssen alle Anhänger bis 3500 kg Gesamtgewicht, die über eine Bremse verfügen, zusätzlich mit einer Abreissleine mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Anhänger bis 750 kg, welche fast immer ohne Bremse ausgestattet sind, werden meist mit einer Kette zusätzlich gesichert. Die Abreissleine muss an der dafür vorgesehenen Öse oder einer nachträglich, den Vorschriften entsprechenden Verbindungsmöglichkeit befestigt werden. Das „Lasso-mässige“ überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals ist keinesfalls sicher und kann gebüsst werden.
Der Kauf einer Vignette ist für die Benützung des Autobahnnetzes obligatorisch für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3.5 t. Diese kostet CHF 40.- und ist an der Grenze, in Tankstellen, in verschiedenen Postbüros und bei den Sektionen des TCS erhältlich.
Im Laufe des Jahres 2023 ist die Einführung einer neuen E-Vignette geplant. Dabei wird es sich um eine elektronische Vignette handeln, die mit den Nummernschildern verknüpft ist. Anfangs wird die Klebevignette noch verfügbar bleiben und die Verkehrsteilnehmer können wählen, ob sie die Klebevignette oder die elektronische Vignette möchten."
Das Fahren ohne Vignette wird mit CHF 200.- gebüsst.
Für Fahrzeuge über 3.5 t gibt es ein separates Gebührensystem.
Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.
Freisprechanlagen erlaubt
Handy am Steuer
Verkehrsregeln
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50 | 80 | 100 | 120 |
Anhänger | 50 | 80 | 80 | 100 |
Motorrad | 50 | 80 | 100 | 120 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 100 | 100 |
0,25mg/l bzw. 0,5 ‰
0,05mg/l bzw. 0,1 ‰ für Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten
Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?
Am 15. Januar 2020 hat Genf eine Umweltzone eingerichtet, in welcher ab einem bestimmten Luftverschmutzungswert das Stadtzentrum nur noch mit einer Umweltplakette namens «Stick’AIR» befahren werden darf. Fahrzeuge mit hohem Schadstoff-Ausstoss dürfen bei einer solchen Grenzwertüberschreitung zwischen 6 und 22 Uhr in der Innenstadt nicht mehr zirkulieren. Die Vorschrift lehnt sich an das französische Modell «Crit’Air» an.
Die neuen Massnahmen gegen die Luftverschmutzung gelten für die ganze Stadt Genf und zusätzlich für die umliegende Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier. Es muss damit gerechnet werden, dass die Umweltzone von gewissen Fahrzeugen ab bestimmten Grenzwerten nicht mehr befahren werden darf.
Die Crit'Air-Vignette wird in der Schweiz anerkannt.
Die Kontaktdaten der Schweizer Vertretungen im Ausland finden Sie in unseren Reiseinfos beim entsprechenden Reiseziel oder in den Reisehinweisen von EDA.
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Falls jedoch einer der Fahrer es verlangt, ist die Polizei zu verständigen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Rettungshelikopter: Rega 1414, www.rega.ch
Vergiftungsnotfälle: 145, www.toxi.ch
Allgemeine Notrufnummer: 112
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 117 |
Ambulanz | 144 |
Feuerwehr | 118 |
Pannen | 0800 140 140 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.