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Österreich

Wassersport auf Seen und Flüssen, Wintersport, pittoreske Dörfer und historische Städte wie Wien sind die Touristenmagnete des Landes.
Österreich

Österreich ist umgeben von Deutschland, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Italien, Liechtenstein und der Schweiz. Im Westen ist es ein Bergland, weiter im Osten hügelig und flacher.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Österreich liegt im Übergangsbereich von atlantisch beeinflusstem und kontinental ausgeprägten mitteleuropäischen Klima. Im Osten herrscht kontinental beeinflusstes Klima: niederschlagsarm, heisse Sommer und nur mässig kalte Winter. In den Gebirgsregionen finden wir ein alpines Klima mit viel Niederschlag, kurzen Sommer und langen Winter.

Beste Reisezeit: April - Oktober (für diejenigen, die sich nicht für Wintersport interessieren).

Geografie

Österreich liegt im Herzen von Europa umgeben von der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien. Circa 70% der Fläche sind von Alpen bedeckt. Österreich bietet eine abwechslungsreiche Landschaft: von sonnigen Stränden, zu gletscherbedeckten Felsgipfel, über Weingärten und bis zu romantischen Tannenwälder findet man alles.

Verhalten & Benimmregeln

Kleidung
Je nach Jahreszeit und Temperaturen normale Alltagskleidung. Im Winter sind warme Kleidung und gute Schuhe von Vorteil.

 

Anrede
Akademische Titel sind für Österreicher wichtig und sollten in der Anrede nicht weggelassen werden.

 

Rauchverbot
In Österreich gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

 

Zahlungsmittel
Kredit- und Bankkarten werden in den meisten Restaurants, Hotels und Geschäften akzeptiert. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Bank über die Transaktionsgebühren.

 

Budget
In der Hochsaison kostet eine Hotelnacht im Doppelzimmer:

  • Einfaches Hotel: zwischen EUR 25.- und EUR 100.-
  • Standard-Hotel: zwischen EUR 100.- und EUR 200.-
  • Top-Hotel: ab EUR 200.-

Für Essen und Getränke muss zwischen EUR 20.- und 40.- pro Tag gerechnet werden. Entscheiden Sie sich für Top-Restaurants, werden Ihre Tagesausgaben diese Beträge natürlich übersteigen.

 

Trinkgeld
In Hotels und Restaurants werden die Preise inklusive einem Bedienungszuschlag und Steuern angegeben. Es wird jedoch ein Trinkgeld von 10 Prozent erwartet. Ein Trinkgeld sollten auch Taxifahrer, Theaterportiers und das Tankstellenpersonal erhalten.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.

Weitere nützliche Reisehinweise

 

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.     

Auszug aus: HealthyTravel

Gesundheit

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für jede medizinische Behandlung erforderlich.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise nach Österreich sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass 
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige.Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Österreich informieren:

Österreichische Botschaft
Kirchenfeldstrasse 77-79
3005 Bern
Tel: +41 31 356 52 52
E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird während 12 Monaten anerkannt.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp – zwischen 18 und 21 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden. Achtung: Wer sein Fahrzeug temporär in Österreich einführen möchte, muss seinen ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes angebracht sein.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

 

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

 

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

 

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Zollbehörde: https://www.bmf.gv.at

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (europäische Norm EN 471), wenn der Lenker sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse befindet und sein Fahrzeug verlässt
  • Pannendreieck (in Österreich registrierte Fahrzeuge)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung in einer staubdichten Box (in Österreich registrierte Fahrzeuge)
  • Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.
  • Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Winterausrüstung

  • Winterreifen sind vom 1. November bis zum 15. April bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).
  • Alternativ können auf mind. zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert sein (nur erlaubt bei durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckter Strasse). 
  • Vorsicht, die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock ist nicht erlaubt und kann nicht als alternative für Schneeketten verwendet werden.
  • Spikesreifen sind vom 1. Oktober bis zum 31. Mai erlaubt; sie müssen auf alle Räder des Fahrzeuges sowie gegebenenfalls auf die Räder des Anhängers montiert werden.
  • Mehr zum Thema: Winterreifenpflicht im Ausland

Überragende Ladung

  • Eine nach hinten hinausragende Ladung von mehr als 1 m muss mit einer weissen Tafel mit rotem Rand gekennzeichnet sein.
  • Nachts oder bei Dunkelheit muss die Tafel reflektierend sein.
  • Die Last darf nicht über die Fahrzeugbreite und nicht mehr als ein Viertel der Fahrzeuglänge hinausragen.
  • Beachten Sie zudem, dass das Kennzeichen und die Lichter nicht verdeckt sein dürfen.
  • Mehr zum Thema: Warntafeln bei überstehender Ladung

E-Auto

  • Die Dichte der Ladestationen in Österreich ist relativ hoch. Für die Schnellladung stehen zwei Stecker-Typen zur Verfügung: CCS-Combo oder CHAdeMO (ausser Tesla-Ladesystem).
  • Informationen und Ladepunkte sind auf e-tankstellen-finder.com ersichtlich. Die neuesten Elektrofahrzeuge verfügen über Informationen zu den öffentlichen Ladesäulen.
  • Die Hauptstromanbieter in Österreich und einige weitere Dienstleister stellen öffentliche Ladestationen zur Verfügung. Dazu gehören Wien Energie, EVN, Kelag, Linz AG, Energie Steiermark, Energie Burgenland, IKB, Illwerke VKW, Energie Graz, Energie AG, Salzburg AG, Smatrics, Ella AG, TIWAG, be.energised, IAM, Tesla, Ionity und daemobil.

Bezahlung

  • Die öffentlichen Stromversorgungsunternehmen in Österreich bieten Produkte unterschiedlicher Tariftypen an.
  • Es gibt zwei verschiedene Abonnemente: Entweder wird eine monatliche Gebühr bezahlt und dafür von günstigeren Preisen profitiert oder die Grundgebühr entfällt, dafür müssen aber etwas höhere Ladekosten in Kauf genommen werden.
  • Es kann auch ohne Abonnement adhoc bezahlt werden, wobei diese Option am teuersten ist. Derzeit wird nach Ladedauer auf Minutenbasis abgerechnet. Die Tarifangaben des ÖAMTC basieren hingegen auf den abgegeben kWh.
  • An allen Ladestationen kann mittels QR-Code auch mit Kreditkarte bezahlt werden, was aber teurer ist als die Preise, die man nach der Registrierung bei einem E-Mobility-Provider bezahlt.
  • Über die TCS eCharge-AppTCS hat man Zugriff auf fast alle Ladestationen in Österreich.

Zu Hause aufladen

  • Wenn keine Wallbox zur Verfügung steht, wird empfohlen, intelligente, mobile Ladekabel wie NRGkick (nrgkick.com/features) zu verwenden.
  • Als dauerhafte Lösung wird die Installation einer Wallbox empfohlen.
  • Es ist nicht verboten, Elektrofahrzeuge an Haushaltssteckdosen zu laden. Diese sind grundsätzlich geerdet und entsprechen dem Schuko-Standard.
  • Trotzdem sollte überprüft werden, ob Elektroinstallationen für längeres Laden geeignet sind.

Verkehrsregeln

  • Es gibt keine Vorteile für Elektroautos.

Parkplätze

  • An den Ladepunkten kann gratis parkiert werden.

 

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm obligatorisch bis 12 Jahre
  • Reflektoren: vorne (weiss oder gelb), hinten (rot) und an den Pedalen (gelb), Reflektoren an den Rädern (weiss oder gelb)
  • Velolicht
  • Klingel

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

E-Bike

E-Bike (bis 25km/h):

  • Velohelm obligatorisch bis 12 Jahre
  • Kein Führerschein erforderlich

Schnelles E-Bike (bis 45km/h)

  • Motorradhelm obligatorisch (nach Norm ECE 22.05)
  • Führerschein AM (ab 16 Jahren)
  • Nummernschild
  • Velowegbenutzung: nein, nicht erlaubt

Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.

E-Scooter

Ausrüstung und Zulassung

  • Helm empfohlen
  • maximal erlaubte Geschwindigkeit: 25 km/h
  • ab 12 Jahren, mit Spezialerlaubnis ab 10

Verkehrsregeln

  • Benutzung der Velowege ist obligatorisch, wenn vorhanden
  • nicht erlaubt auf Trottoir zu fahren

Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • ​CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Verbandszeug (in einem festen, hermetisch abgeschlossenen Kasten)

Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern reisen. 

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

  • Wild campen ist grundsätzlich verboten, aber auch hier regelt jedes Bundesland die Bestimmungen selber.
  • Das Zelten im Wald, sowie in Nationalparks, Naturschutz- und Sonderschutzgebieten, ist landesweit verboten.
  • Mit Erlaubnis des Grundbesitzers darf man auf privatem Gelände campieren.
  • Detaillierte Informationen gibt es hier: www.oesterreich.gv.at

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Der Kauf einer Vignette ist für die Benützung des Autobahnnetzes obligatorisch. Es gibt sie als Aufkleber oder als digitale Version.

  • Diese ist bei den meisten Kontaktstellen des TCS, in der Geschäftsstelle des ÖAMTC, an der Grenze, in Tankstellen und in verschiedenen Postbüros erhältlich.
  • Die Klebevignette muss sachgemäss an der Windschutzscheibe angebracht werden. Nicht richtig angebrachte Vignetten gelten als ungültig. Die Busse ist daher gleich, wie wenn keine Vignette vorhanden ist.
  • Beachten Sie, dass die Vignette vollständig von der Trägerfolie abgelöst und gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe (links oben oder im Bereich Rückspiegel) aufgeklebt wird. Die Vignette darf nicht beschädigt sein und nicht auf dem Tönungsstreifen angebracht werden.
  • Die digitale Vignette kann auf der Webseite von asfinag bestellt werden: www.asfinag.at/digitale-vignette

Strecken, die von der Vignette befreit sind

  • die Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
  • die Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
  • die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
  • die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)

Mautgebühren

  • Bestimmte Autobahnabschnitte (meistens Tunnels) sind nicht im Preis der Vignette inbegriffen.
  • Die zwischen der Schweiz und Bayern für viele Reisende wichtige Verbindung durch den Pfändertunnel (A14) ist zwischen Hörbranz (Lindau) und Hohenems (Diepoldsau) von der Maut befreit.

Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.asfinag.at

****

Österreich führt das «Tagespickerl» ein

Ab 2024 können Autofahrer aus den Nachbarländern die Tages-Vignette für 8,60 Euro kaufen. Ein günstiger Preis für einen Tag auf der Autobahn. Die Zehn-Tages-Vignette wird mit 11,90 Euro (bisher 9,90 Euro) etwas teurer als heute (9,90 Euro). Die Jahres-Vignette kostet weiterhin 96,40 Euro.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

 

Verkehrsregeln

Freisprechanlagen erlaubt
Solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf die Strasse und den Verkehr achten kann, sind Telefonate via Freisprecheinrichtungen wie Kopfhörer, Headsets oder intergrierte Systeme erlaubt.


Handy am Steuer
Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.
Wer Auto fährt mit dem Handy in der Hand oder am Ohr riskiert eine Busse von EUR 50.- bis 70.-. Neulenker müssen zusätzlich einen Kurs besuchen welcher mit weiteren Kosten verbunden ist.

 

Rechtsverkehr.

Das Überholen eines stehenden Schulbusses (durch eine gelb-rote Tafel gekennzeichnet) ist verboten.

Das Hupen ist in den meisten Ortschaften nachts verboten (ein Schild am Ortseingang weist darauf hin), in Wien besteht Tag und Nacht Hupverbot.


Schlechtwetterverordnung in Salzburg
Während den Sommermonaten (vom 1. Juli bis Ende August) dürfen Automobilisten bei Regenwetter die Innenstadt Salzburgs (Österreich) nicht befahren und müssen das Auto im Aussenbereich parkieren.


Fahrverbote für Lastwagen

  • Nachts von 22:00 bis 05:00 Uhr Für Lastwagen, die mehr als 7.5 Tonnen wiegen;
  • Samstags von 15:00 bis 24:00 Uhr; Sonntags und an Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr.


Mehr Informationen gibt es beim FV Güterbeförderung.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug kann unter Umständen strafrechtlich relevant sein. Nehmen Sie deshalb keine Anhalter mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Österreichs.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrasseAutobahnen
Auto50100100130/110*
Anhänger bis 750 kg50100100100

Anhänger > 750 kg

5080100100
Motorrad50100100130/110*

Wohnmobil > 3.5 t

Anhänger > 3.5 t

50708080
  • * Auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 beträgt die Höchstgeschwindigkeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr 110 km/h.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

< 0.5‰

0.1‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen.

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 14 Jahre und kleiner als 135 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Umweltzone

In Österreich gibt es zurzeit noch keine Umweltzonen, die den Autofahrer betreffen. Um die Luftqualität zu verbessern, gibt es jedoch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Fahrverbote für Lastwagen.

Alle Infos auf unserer Themenseite "Umweltzonen Österreich"

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Österreich
Schweizerische Botschaft
Prinz Eugen-Strasse 9a
1030 Wien
Österreich

+43 1 795 05

vie.vertretung@eda.admin.ch

https://www.eda.admin.ch/wien

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei133 oder 112
Ambulanz144
Feuerwehr122
Pannen120

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +43
Polizei: 133 oder 112
Ambulanz: 144
Feuerwehr: 122
Pannen: 120
Blutalkoholgrenze: < 0.5‰ / 0.1‰
95: 1.507 EUR
98: 1.740 EUR
Diesel: 1.544 EUR
 

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