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Ungarn

Die lebendige und kulturreiche Metropole an der Donau, Budapest, ist auch eine «Wasserstadt». Ungarn ist bekannt für seine Tiefebene, Puszta oder den Plattensee.
Ungarn
Ungarn liegt im Zentrum Europas und ist umgeben von Österreich, der Slowakei, der Ukraine, Rumänien, Serbien, Kroatien und Slowenien. Das Land ist bekannt für die grosse Tiefebene der Puszta und den Plattensee.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima.

Beste Reisezeit: Juni - September.

 

Währung

Landeswährung: Forint - HUF

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage, Demonstrationen und Ausnahmezustand.
  • Die Kleinkriminalität ist relativ hoch. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise nach Ungarn sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Ungarn informieren:
Ungarische Botschaft
Eigerplatz 5
3007 Bern
Tel: +41 31 371 13 55
E-Mail: consulate.brc@mfa.gov.hu
Website: bern.mfa.gov.hu

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.

Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

 

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

 

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

 

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Ausserorts
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung

Winterausrüstung
Spikesreifen sind verboten.

Während der Wintersaison sind Schneeketten im Fahrzeug mitzuführen. Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten: 50 km/h.


Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
 

Überragende Ladung
Eine nach hinten hinausragende Ladung muss mit einem roten oder rot-weissen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Grösse markiert werden muss. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen. Tafeln mit 50x50 cm Grösse, die in anderen EU-Ländern vorgeschrieben sind können somit auch in Ungarn verwendet werden.

Mehr Information finden Sie auf der folgenden Seite: Warntafeln bei überstehender Ladung

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektoren: hinten (rot) und an den Pedalen
  • Velolicht
  • Warnweste für Fahrten bei Nacht ausserorts und bei schlechter Sicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

E-Bike

E-Bike (bis 25km/h):

  • Velohelm empfohlen
  • Kein Führerschein erforderlich
  • Reflektierende Weste für Fahrten bei Nacht

Schnelles E-Bike (bis 45km/h)

  • Motorradhelm (nach Norm ECE 22.05)
  • Führerschein AM (ab 16 Jahren)
  • Velowegbenutzung: nein, ist nicht erlaubt

Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.

E-Scooter

Ausrüstung und Zulassung

  • Helm empfohlen
  • maximal erlaubte Geschwindigkeit: 25 km/h
  • keine Altersbeschränkung

Verkehrsregeln

  • es gibt keine klaren Verkehrsregeln
  • Benutzung von Velowegen und Strassen ist empfehlenswert

Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Reservebirnen (empfohlen)
  • Warnweste: 1 Warnweste für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Ausserorts

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts, auch auf der Autobahn, obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Fahrverbote für Lastwagen:

  • Vom 1. Juli bis 31. August, samstags von 08:00 bis sonntags um 22:00 Uhr. An Feiertagen bis 22:00 Uhr (Beginn: 22:00 Uhr des Vorabends);
  • Vom 1. September bis 30. Juni, sonntags und Feiertagen bis 22:00 Uhr (Beginn: 22:00 Uhr des Vorabends).


Alle Informationen für Schwerverkehr gibt es beim Transportbüro MKFE.
 

Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto5090110130
Anhänger50707080
Motorrad5090110

130

Wohnmobil > 3.5 t50707080

Blutalkoholgrenze

0‰

Kindersicherung

Kinder jünger als 3 Jahren: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

Kinder kleiner als 150 cm:
Angemessene Rückhaltevorrichtung

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Es wird empfohlen, den Unfall der Polizei zu melden und wenn möglich der Versicherung der Gegenpartei. Bei Verlust, Stilllegung oder Beschädigung des Fahrzeugs muss der Fahrer bei der Ausreise den Zollbehörden eine Bestätigung vorlegen.

Wenn der Schuldige ein Tourist und der Geschädigte ein Ungar ist, muss ein Bericht an den ungarischen Versicherungverband (MABISZ) geschickt werden:

MABISZ
Andrassy ut. 93
1062 Budapest
P.O.B. 236, 1364 Budapest
Tel.: +36 1 802 8400
Fax: +36 1 802 8499
E-mail: info@mabisz.hu

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei107 oder 112
Ambulanz104 oder 112
Feuerwehr105 oder 112
Pannen13 45 17 55
Touristenpolizei438 80 80

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Aufgrund der russischen militärischen Operationen in Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +36
Polizei: 107 oder 112
Ambulanz: 104 oder 112
Feuerwehr: 105 oder 112
Pannen: 13 45 17 55
Blutalkoholgrenze: 0‰
95: 610 HUF
98: 666 HUF
Diesel: 618 HUF
 

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