Elektro-Scooter, auch Elektro-Trottinett genannt, werden immer mehr zu einem wichtigen Verkehrsmittel. Gerade in den Städten garantieren sie eine schnelle und einfache Fortbewegung.
Wer seinen Elektro-Scooter mit in die Ferien nehmen möchte, muss beachten, dass die Gesetze im Ausland anders sein können. So ist zum Beispiel das Tragen eines Helms nicht in allen Ländern Gesetz, wie auch der Besitz eines Führerscheins. Daher sollte man sich vor der Fahrt über die Gesetze und Regeln informieren.
Wer mit seinem Elektro-Trottinett auf den Strassen eines fremden Landes unterwegs ist, sollte sich im Vorfeld informieren, welche Ausrüstung vorgeschrieben ist. In der Schweiz ist der Helm nicht obligatorisch, wird jedoch dringend empfohlen. Es gibt jedoch Länder mit einer Helmpflicht. Wer darf ein Elektro-Scooter fahren? Auch hier gibt es Unterschiede: Mindestalter und ob ein Führerschein gebraucht wird sind unterschiedlich geregelt. Und zum Schluss ist es wichtig, die Verkehrsregeln zu kennen und zu wissen, wo mit dem Elektro-Trottinett gefahren werden darf. In einigen Ländern ist das Fahren auf Velowegen Pflicht.
Bereits in unseren Nachbarländern gibt es unterschiedliche Gesetze für die Elektro-Scooter. So gelten in Italien andere Regeln als in Deutschland, Frankreich oder Österreich.
In fast allen Ländern werden Helme nur empfohlen. Anders ist es in Frankreich, dort ist der Helm obligatorisch. Und in Italien muss der Helm von Personen unter 18 Jahren getragen werden. Ausserdem gibt es in Frankreich weitere strengere Gesetze als bei uns: Es ist Pflicht, bei Nacht oder schlechtem Wetter eine reflektierende Weste auf dem Elektro-Scooter zu tragen. Ausserdem wird eine zusätzliche Versicherung benötigt.
In Deutschland wird für das Elektro-Trottinett ein Nummernschild benötigt. Da es ohne deutschen Wohnsitz nicht möglich ist, eine Versicherung abzuschliessen, kann ein Schweizer E-Trottinett nicht versichert werden und somit kein deutsches Nummernschild bestellt werden. Legales Fahren von aus der Schweiz eingeführten E-Trottinetten ist somit ohne deutschen Wohnsitz nicht möglich.
In allen unseren Nachbarländern ist es verboten, auf dem Trottoir zu fahren. Wenn ein Veloweg vorhanden ist, muss dieser benutzt werden. In Italien ist das Fahren in Fussgängerzonen erlaubt.
Die maximale Geschwindigkeit unterscheidet sich ebenfalls. In Frankreich und Österreich ist eine Geschwindigkeit von 25km/h erlaubt, dagegen sind es in Italien und Deutschland nur maximal 20km/h.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften in unseren Nachbarländern finden Sie in untenstehender Tabelle:
Unten aufgeführt finden Sie eine Übersicht nach Land zu den Vorschriften für Elektro-Scooter. Mit einem Klick auf das Pluszeichen sehen Sie weitere Details.
Reiseziel | Information |
---|---|
Helm empfohlen | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa. | |
< 18 Jahre Helm obligatorisch | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm obligatorisch | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm empfohlen | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
* Wichtig: Da es ohne deutschen Wohnsitz nicht möglich ist, eine Versicherung abzuschliessen, kann ein Schweizer E-Trottinett nicht versichert werden und somit kein deutsches Nummernschild bestellt werden. Legales Fahren von aus der Schweiz eingeführten E-Trottinetten ist somit ohne deutschen Wohnsitz nicht möglich. Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa. | |
Helm empfohlen | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm obligatorisch | |
Obligatorische Ausrüstung:
Verkehrsregeln:
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< 18 Jahre Helm obligatorisch | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm empfohlen | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm empfohlen | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm empfohlen | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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< 16 Jahre Helm obligatorisch | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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< 15 Jahre Helm obligatorisch | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm empfohlen | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm obligatorisch | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Helm empfohlen | |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | Helm empfohlen |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | < 18 Jahre Helm obligatorisch |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | Helm obligatorisch |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | Helm empfohlen |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
* Wichtig: Da es ohne deutschen Wohnsitz nicht möglich ist, eine Versicherung abzuschliessen, kann ein Schweizer E-Trottinett nicht versichert werden und somit kein deutsches Nummernschild bestellt werden. Legales Fahren von aus der Schweiz eingeführten E-Trottinetten ist somit ohne deutschen Wohnsitz nicht möglich. Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa. | |
Reiseziel | |
Information | Helm empfohlen |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | Helm obligatorisch |
Obligatorische Ausrüstung:
Verkehrsregeln:
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Reiseziel | |
Information | < 18 Jahre Helm obligatorisch |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | Helm empfohlen |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | Helm empfohlen |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | Helm empfohlen |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Reiseziel | |
Information | < 16 Jahre Helm obligatorisch |
Ausrüstung und Zulassung
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Information | < 15 Jahre Helm obligatorisch |
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
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Information | Helm empfohlen |
Ausrüstung und Zulassung
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Information | Helm obligatorisch |
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Information | Helm empfohlen |
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Für weitere Informationen über die Vorschriften für Elektro-Scooter in der Schweiz: Trendfahrzeuge