Atlantisches Klima im Norden, Kontinentalklima im Landesinneren, Mittelmeer- und atlantisches Klima entlang der Küste.
In Lissabon mildern die nördlichen Winde die sommerliche Hitze. Madeira geniesst das ganze Jahr ein frühlingshaftes Klima.
Beste Reisezeit: Mai - Oktober (die Azoren eingeschlossen)
Verbot Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen
Portugal hat ein neues Gesetz erlassen, das das Werfen von Zigarettenstummeln auf den Boden verbietet. Sie werden nun als Abfall behandelt. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, muss mit einer Geldstrafe von EUR 25.- bis 250.- rechnen.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Beträge über EUR 1‘000.- dürfen nicht bar bezahlt werden.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Die Import von Beträgen die EUR 4'987.98.- überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden. Die Export von Beträgen die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Die offizielle Sprache ist Portugiesisch.
Reisewortschatz
Anbei einige nützliche Wörter, die während Ihres Aufenthaltes hilfreich sein können.
Deutsch | Portugais |
---|---|
Guten Tag | Bom dia |
Guten Abend | Boa noite |
Auf Wiedersehen | Adeus |
Ja | Sim |
Nein | Não |
Bitte | Se faz favor |
Danke | Obrigado/a |
Tag | Dia |
Woche | Semana |
Heute | Hoje |
Morgen | Amanhã |
Frühstück | Pequeno almoço |
Mittagessen | Almoço |
Abendessen | Jantar |
Vorspeise | Entrada |
Hauptgericht | Prato principal |
Nachspeise | Sobremesa |
Die Rechnung | A conta, por favor |
Flughafen | Aeroporto |
Bahnhof | Estação de comboios |
Auto | Carro |
Fahrkarte | Bilhete |
Hin und Zurück | Ida e volta |
Metrisches System
Impfungen
Gesundheitslage
Auszug aus: HealthyTravel
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise nach Portugal sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Portugal informieren:
Botschaft von Portugal
Weltpoststrasse 20
3000 Bern 15
Tel: +41 31 351 17 73
E-Mail: berna@mne.pt
Website: berna.embaixadaportugal.mne.gov.pt
Generalkonsulat von Portugal
Route de Ferney 220
1218 Le Grand-Saconnex
Tel: +41 22 791 76 36
E-Mail: consulado.genebra@mne.pt
Website: genebra.consuladoportugal.mne.gov.pt
Generalkonsulat von Portugal
Zeltweg 13
8032 Zürich
Tel: +41 44 200 30 40
E-Mail: consulado.zurique@mne.pt
Website: www.consuladogeralportugalzurique.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist während 3 Monate anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein (bei gewissen Wagentypen auch 30 Jahre). Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 180 Tage (hintereinander oder nicht ; innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr) vorübergehend eingeführt werden. Das Fahrzeug muss anschliessend für mindestens 6 Monate aus dem Land ausgeführt werden. Achtung: Nur Besucher, die ihren Hauptwohnsitz und ihre Haupttätigkeit ausserhalb von Portugal haben, können von diesen formalitätsbefreiten temporären Einfuhrbedingungen Gebrauch machen.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Mehr zum Thema:
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Spikesreifen sind verboten.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Überragende Ladung
Eine nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Eine spezielle Tafel braucht man nicht, man kann dasselbe Modell wie in Spanien verwenden: einer reflektierenden 50 x 50 cm grossen rot-weiss schraffierten (3 rote Streifen und 3 weisse Streifen) Warntafel.
Mehr Information finden Sie auf der folgenden Seite: Warntafeln bei überstehender Ladung
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Aufladen
Zu Hause aufladen
Das Laden an Haushaltssteckdosen gilt nur als Notlösung.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt via MobiE App oder Prio Karte.
Verkehrsregeln
Parkplätze
Es gibt eigens für Elektroautos bestimmte Parkplätze. In Lissabon können Sie beispielsweise für 12 EUR pro Jahr eine grüne Parkscheibe beantragen, mit der Sie überall und so lange Sie wollen ohne zusätzliche Kosten parken können.
Wichtige Begriffe
Ladestation | estação de carregamento |
Ladepunkt | ponto de carregamento |
laden | recarga |
Ladekabel | cabo de carregamento |
Steckertyp | tipo de ficha |
Elektroauto | automóvel eléctrico |
Autogarage | garagem de automóveis |
Markenvertretung | representante da marca |
Panne | repartição |
Obligatorische Ausrüstung:
Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.
E-Bike (bis 25km/h):
Schnelles E-Bike (bis 45km/h)
Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.
Ausrüstung und Zulassung
Verkehrsregeln
Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.
Kinder unter 7 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern reisen.
Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.
Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.
Seit 9.1.2021 – Verschärfung Strassenverkehrsordnung: Es ist verboten sich von 21.00h-07.00h ausserhalb eines Campingplatzes oder eines von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Stellplatzes im Camper oder im Auto aufzuhalten. Es drohen Bussen von EUR 60 – EUR 600.
Mehr zum Thema: Wild campen in Europa
2 Systeme für die Autobahngebühren
In Portugal existieren 2 Systeme für die Autobahngebühren: das Standardsystem sowie die elektronische Autobahngebührenerhebung (Free-Flow).
Bezahlen das elektronische Zahlungssystem
Easytoll belastet automatisch das Kreditkartenkonto mit der angefallenen Gebühren: Die Kreditkarte wird an einem Automaten eingegeben, der an den „Billing Points“ verfügbar ist. Der Beleg dient als Bezahlnachweis und gilt für 30 Tage.
Die Tollcard kann bar oder mit Kreditkarten für 5€, 10€, 20€ oder 40€ an den oben genannten Verkaufsstellen, bei der portugiesischen Post CTT oder online auf Tollcard (auf Englisch) gekauft werden. Sie wird mit einer SMS aktiviert. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt dann einfach mit der Tollcard.
Der Toll Service (Mautvorauszahlung für spezifische Strecken) und die Via Verde (Gerät zum Mieten) stellen zwei weitere Zahlungsmöglichkeiten für die elektronische Autobahngebührenerhebung dar.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten für die elektronische Gebührenerhebung finden Sie hier: https://www.ascendi.pt/en/electronic-tolls/ oder https://www.portugaltolls.com/fr/node#como-pagar
Eine Übersicht des Autobahnnetzes, der Verkaufsstellen der Tollcard, der "Billing Points" für Easytoll sowie ausführliche Informationen zum elektronischen System finden Sie auf www.portugaltolls.pt (auf Englisch). Hier finden Sie eine Übersicht zur elektronischen Gebührenerhebung: https://www.ascendi.pt/en/electronic-tolls/
Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.
Rechtsverkehr.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50 | 90 | 100 | 120 |
Anhänger | 50 | 70 | 80 | 100 |
Motorrad | 50 | 90 | 100 | 120 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 90 | 110 |
0.5‰
0.2‰ für Neulenker (Führerschein weniger als 3 Jahre) und Berufschauffeure.
Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?
Lissabon
In Lissabon gibt es eine zweiteilige Umweltzone ZER ( Zona de Emissões Reduzidas), welche von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr gewissen Einschränkungen unterliegen.
In der Zone 1 ( Achse Av. Liberdade/Baixa) dürfen nur Fahrzeuge fahren, die dem EURO 3-Standard oder höher entsprechen.
In der Zone 2 (beschränkt auf den Süden der Avenida de Ceuta | Nord-Süd-Achse | Avenida das Forças Armadas | Avenida EUA | Avenida Marechal António Spínola | Avenida Infante Dom Henrique) sind Fahrzeuge mit dem EURO 2-Standard oder höher erlaubt.
Andere Städte
In folgenden Städten gibt es verkehrsbeschränkte Zonen (LTF – Limited Traffic Zone) : Chaves, Coimbra, Gaia, Guimaraes, Lisbon, Monaco, Porto, Santa Maria da Feira, Seixal
Botschaft Lissabon
Embaixada da Suíça
Travessa do Jardim, no. 17
1350-185 Lisboa
Portugal
T +351 213 944 090
http://www.eda.admin.ch/lisbon
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 707 509 510 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.