Serbien ist umgeben von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, dem Kosovo und Montenegro.
Serbien ist umgeben von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, dem Kosovo und Montenegro.
Kontinentalklima im Flachland und in den Hochebenen und alpines Klima in den Bergregionen.
Beste Reisezeit: Juni - Oktober.
Landeswährung: Serbischer Dinar - RSD
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten in RSD, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Impfungen
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: HealthyTravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Serbien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Serbien informieren:
Serbische Botschaft
Seminarstrasse 5
3006 Bern
Tel: +41 31 352 63 53
E-Mail: info@ambasadasrbije.ch
Website: www.berne.mfa.gov.rs
Generalkonsulat von Serbien in Zürich
Alfred-Escher-Strasse 4
8002 Zürich
Tel: +41 44 202 02 73
E-Mail: srb.cons.zurich@mfa.rs
Website: www.zurich.mfa.gov.rs
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Die Bedingungen (Alter, Erfahrung), um ein Fahrzeug zu mieten, sind je nach Mietagentur verschieden. Wir empfehlen, direkt mit einem lokalen Anbieter Kontakt aufzunehmen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (hintereinander oder nicht ; innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr) vorübergehend eingeführt werden. Der Besucher darf Serbien nicht ohne sein Fahrzeug verlassen. Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes sowie das Nummernschild angebracht sein.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen darf nur bis zu einem Wert von EUR 3000.- steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden: ein Parfum und ein Eau de Toilette.
Für den persönlichen Gebrauch dürfen Kaffee, Tee und Lebensmittel eingeführt werden.
Mehr zum Thema:
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht). Spikesreifen sind verboten. Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern reisen.
Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.
Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50 | 80 | 100 | 120 |
Anhänger | 50 | 80 | 80 | 80 |
Motorrad | 50 | 80 | 100 | 120 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 80 | 80 |
0.2‰
0‰ für Berufskraftfahrer, für Motorradfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 1 Jahr besitzen.
Kinder jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder zwischen 3 und 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend)
Kinder zwischen 3 und 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?
Schweizerische Botschaft in Serbien
Bulevar Oslobodjenja 4
11001 Belgrade
T +381 11 3065 820
T +381 11 3065 825
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls («potvrda») sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 192 oder 112 |
Ambulanz | 194 |
Feuerwehr | 193 |
Pannen | 987 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.