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Slowakei

Wunderschöne Berg- und Seenlandschaften in der Hohen Tatra mit Möglichkeiten für Winter- und Wassersport.
Slowakei

Die Slowakei ist umgeben von der Tschechischen Republik, Polen, der Ukraine, Ungarn und Österreich. Historischer und kultureller Reichtum (Schlösser, Städte und folkloristische Veranstaltungen) vermögen zu verzücken.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima.

Beste Reisezeit: Juni - September.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Beträge über EUR 5‘000.-, für privaten Handel EUR 15'000, dürfen nicht bar bezahlt werden.

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Taschen- und Autodiebstahl besonders in Bratislava kommen vor. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Schützen Sie sich bei Aktivitäten im Freien vor Zecken. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.   

Auszug aus: HealthyTravel

 

Gesundheit

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für jede medizinische Behandlung erforderlich

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise in die Slowakei sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Personen, die sich länger als 10 Tage in der Slowakei aufhalten, sind meldepflichtig und müssen sich bei der zuständigen Polizeistelle melden. Hotels übernehmen diese Meldung normalerweise für ihre Gäste.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen in die Slowakei informieren:

Botschaft der Slowakischen Republik
Thunstrasse 63
3074 Muri b. Bern
Tel: +41 31 356 39 35
E-Mail: emb.bern@mzv.sk

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.

Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden. Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes angebracht sein.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

Mit dem Flugzeug

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren oder

Mit anderen Transportmitteln

  • 40 Zigaretten oder
  • 20 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 10 Zigarren oder
  • 50g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren oder
  • 10ml Flüssigkeit für E-Zigaretten

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker), wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn befindet, Ausserorts
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung

Winterausrüstung
Winterreifen sind bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht). Spikesreifen sind verboten.


Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm obligatorisch bis 15 Jahre und für alle ausserhalb von Ortschaften
  • Reflektoren
  • Velolicht
  • Warnweste für Fahrten bei Nacht ausserorts und bei schlechter Sicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug, wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn befindet, Ausserorts

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

  • Der Kauf einer Vignette ist für die Benützung des Autobahnnetzes obligatorisch für Fahrzeuge bis 3.5 t.
  • Es gibt nur noch elektronische Vignetten. Diese können im Voraus unter www.eznamka.sk bestellt werden.
  • Ansonsten sind sie an den meisten Tankstellen oder an Selbstbedienungsanlagen bei den Grenzübergängen erhältlich. Für den Kauf einer E-Vignette muss das Autokennzeichen, Fahrzeugtyp und Land angegeben werden.
  • Nach Bezahlung erhalten Sie eine Bestätigung, welche Sie am besten im Auto mitführen.
  • Für Fahrzeuge über 3.5 t gibt es ein separates Gebührensystem. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.emyto.sk
  • Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.


Fahrverbote für Lastwagen

  • Sonntags und an Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr
  • Vom 1. Juli bis 31. August, samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr

Cesmad
 

Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
 

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).  

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen*
Auto5090130

Anhänger

509090
Motorrad5090

130

Wohnmobil > 3.5 t509090
  • * Stadtautobahn: 90km/h, für Wohnmobil > 3.5t gelten 80 km/h
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0‰

Kindersicherung

  • Kinder bis 36 kg: Angemessene Rückhaltevorrichtung.
  • Kinder unter 12 Jahren und 150 cm dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in der Slowakei
Michalska 12
811 01 Bratislava

T +421 2 59 301 111

bratislava@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/bratislava

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Ein beschädigtes Fahrzeug darf nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung ausgeführt werden.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei158 oder 112
Ambulanz155 oder 112
Feuerwehr150 oder 112
Pannen181 24
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Aufgrund der russischen militärischen Operationen in Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +421
Polizei: 158 oder 112
Ambulanz: 155 oder 112
Feuerwehr: 150 oder 112
Pannen: 181 24
Blutalkoholgrenze: 0‰
95: 1.546 EUR
98: 1.717 EUR
Diesel: 1.493 EUR
 

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