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Polen

Tausende Seen im Norden, unzählige Strände und Seebäder an der Ostsee sowie zahlreiche historische Stätten machen das Land attraktiv.
Polen
Polen liegt an der Ostsee und ist umgeben von Deutschland, der Tschechischen Republik, der Slowakei, der Ukraine, Weissrussland, Litauen und von der russischen Exklave Kaliningrad.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima, ozeanisches Klima im Norden.

Beste Reisezeit: Juni - September.

Währung

Landeswährung: Zloty - PLN

Beträge über EUR 15‘000.- dürfen nicht bar bezahlt werden.

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Seit dem 13. April 2023 gilt ein Aufenthaltsverbot im Umkreis von 200 Metern um das Flüssiggasterminal in Świnoujście.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: Grenzgebiet zu Belarus und Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis A, FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Schützen Sie sich bei Aktivitäten im Freien gegen Zecken. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise nach Polen sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Polen informieren:
Botschaft von Polen
Elfenstrasse 9
3006 Bern
Tel: +41 31 358 02 40
E-Mail: berno.amb.sekretariat@msz.gov.pl
Website: www.gov.pl/web/schweiz

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

Mit dem Flugzeug

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren oder

Mit anderen Transportmitteln

  • 40 Zigaretten oder
  • 20 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 10 Zigarren oder
  • 50g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren oder
  • 10ml Flüssigkeit für E-Zigaretten

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag bei schlechter Sicht und Nacht, Ausserorts.
  • Pannendreieck
  • Feuerlöscher
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (empfohlen)

Winterausrüstung
Spikesreifen sind verboten.


Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

 Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektor hinten (rot) 
  • Velolicht
  • Klingel

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

  • Wild campen ist grundsätzlich verboten.
  • Ausserhalb von Dörfern und Städten wird eine Nacht meist toleriert.
  • Mit dem Einverständnis des Grundstückbesitzers ist eine Nacht auf privaten Grund erlaubt.

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

  • Das Befahren der Autobahnen A1, A2 und A4 ist kostenpflichtig.
  • Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp.
  • Um diese Strecken zu befahren, muss die Maut im Voraus bezahlt werden.
  • Online-Bezahlung: etoll.gov.pl ou l'e-Toll pl ticket App
  • Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien einsehen: etoll.gov.pl.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

 

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto5090100-120*140
Anhänger5070-808080
Motorrad5090100-120*140
Wohnmobil > 3.5 t50708080
  • *100 km/h auf 1-spurigen Autostrassen und 120km/h auf 2-spurigen.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

< 0.2‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung oder eine andere den Normen entsprechende Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Polen
Embassy of Switzerland
Aleje Ujazdowskie 27
00-540 Warsaw

T +48 22 628 04 81 / 82

warsaw@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/warsaw

 

Polnische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Elfenstrasse 20a
3015 Bern

T +41 31 358 02 40
F +41 31 358 02 16

berno.amb.sekretariat@msz.gov.pl

www.gov.pl/web/szwajcaria

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei Verkehrsunfällen ist unbedingt die Polizei zu verständigen. Es wird empfohlen, an Ort und Stelle die Haftpflichtdeckung des Fahrzeugs der Gegenpartei zu nachzuprüfen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei997 oder 112
Ambulanz999 oder 112
Feuerwehr998 oder 112
Pannen96 37
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Aufgrund der russischen militärischen Operationen in Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +48
Polizei: 997 oder 112
Ambulanz: 999 oder 112
Feuerwehr: 998 oder 112
Pannen: 96 37
Blutalkoholgrenze: < 0.2‰
95: 6.79 PLN
98: 6.04 PLN
Diesel: 6.10 PLN
 

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