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Umweltzonen Frankreich

Die Umweltzonen von Städten in Frankreich können nur mit der Umweltplakette «Crit’Air» befahren werden.

Einfahrt in die Umweltzonen in Frankreich mit Crit’Air-Vignette

Um die Luftverschmutzung zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern hat Frankreich Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) eingerichtet, in denen der Verkehr von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoss eingeschränkt ist.

Das Crit’Air-Zertifikat ist eine Vignette, die Ihr Fahrzeug je nach Schadstoffausstoss einer von sechs Kategorien zuordnet. Die Vignette ist nicht auf allen Strassen obligatorisch, ermöglicht aber den Zugang in die Umweltzonen oder zu Parkplätzen, die speziell für Fahrzeuge mit Vignette reserviert sind. 

Je nach Fahrzeugkategorie und behördlichen Vorgaben dürfen Fahrzeuge auch dann fahren, wenn die Präfekten bei Luftverschmutzungsalarm Zufahrtsbeschränkungen erlassen. 

Jedes Jahr werden mehrere neue Umweltzonen eingerichtet.

Umweltzonen ZFE (zones à faibles émissions)

Die Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) sind ständig aktiv. Die Bedingungen für das Befahren dieser Zonen werden von den zuständigen Behörden festgelegt und sind nicht überall in Frankreich gleich.

Ziel dieser Umweltzonen ist es, ältere Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoss aus den Innenstädten zu verbannen. Diese Zonen dürfen nur mit einer Crit'Air-Vignette befahren werden.

Bei Luftverschmutzungsalarm können weitere Zufahrtsbeschränkungen verhängt werden. Die Vorschriften, welche Fahrzeuge wann in die Umweltzonen fahren dürfen, können sich ändern.

Bereits bestehende und künftige Umweltzonen:

Angers

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkehr von nicht klassifizierten Fahrzeugen in der ZFE verboten.

Annecy

Folgende Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE (zones à faible émissions ) einfahren:
Seit dem 1. Januar 2025: Fahrzeuge, die nicht klassifiziert sind
Ab dem 1. Januar 2028: Fahrzeuge mit der Crit'Air 5
Ab dem 1. Januar 2029: Fahrzeuge mit der Crit'Air 4
Ab dem 1. Januar 2030: Fahrzeuge mit der Crit'Air 3

Annemasse

Folgende Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE (zones à faibles émissions) einfahren:
Seit dem 1. Januar 2025: Fahrzeuge ohne Klassifizierung
Ab dem 1. Januar 2028: Fahrzeuge mit der Crit'Air 5
Ab dem 1. Januar 2029: Fahrzeuge mit der Crit'Air 4
Ab dem 1. Januar 2030: Fahrzeuge mit der Crit'Air 3

Baskenland

  • Ab dem 1. Juni 2025 wird eine ZFE in 11 Gemeinden eingerichtet.
  • Fahrzeuge ohne Klassifizierung und Crit'Air 5 dürfen von 6:00 bis 20:00 Uhr an sieben Tagen in der Woche nicht in der Zone fahren.

Bordeaux

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Caen

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Clermont-Ferrand

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Dijon

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Grenoble

  • Personenkraftwagen und motorisierte Zweiräder ohne Klassifizierung, Crit'Air 5, 4 und 3, dürfen in der ZFE nicht fahren.
  • Ab dem 1. Januar 2030 sind Personenkraftwagen und motorisierte Zweiräder mit Crit'Air 2 verboten.

Le Havre

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Lille

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Lyon

Die ZFE trat am 1. Januar 2020 in Kraft und erstreckt sich über fast alle Arrondissements von Lyon, über die Stadtteile Villeurbanne, Bron und Vénissieux sowie über die gesamte Gemeinde Caluire-et-Cuire.

  • Nicht klassifizierte Privatfahrzeuge der Crit'Air-Klassen 5, 4 und 3 sind verboten.

Marseille

  • Fahrzeuge ohne Plakette, Crit'Air 5 und 4, sind verboten.

Montpellier

  • Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen, die nicht den Kategorien 5, 4 und 3 der Crit'Air-Plakette zugeordnet sind, dürfen in diesem Bereich nicht fahren.

Nantes

  • Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen von Montag bis Freitag von 07:00 bis 09:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr nicht fahren.

Nizza

  • Busse und Reisebusse ohne Plakette, Crit'Air 5, 4, 3 sowie leichte Fahrzeuge ohne Plakette, Crit'Air 5 und 4 sind verboten.

Nîmes

  • Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Paris

Nur Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien 2, 1 und 0 dürfen ständig in die Pariser Gemeinden fahren, die von den ZFE-Zonen betroffen sind. 

  • Leichte Fahrzeuge (Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Motorräder, Kleinmotorräder), die nicht klassifiziert sind, sowie Fahrzeuge mit Crit'Air 5, 4 und 3 dürfen von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr nicht mehr fahren, ausser an Feiertagen.
  • Nicht klassifizierte LKWs und solche mit Crit'Air 5, 4 und 3 dürfen nicht mehr von 8 bis 20 Uhr fahren, 7 Tage die Woche.
  • Ziel für 2030: Nur noch 100 % saubere Fahrzeuge sind erlaubt.

Pau

  • Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr nicht fahren.

Reims

Das Gebiet umfasst die Innenstadt und die Rue Taittinger (A344).
Die von den Umweltmassnahmen betroffenen Fahrzeuge sind leichte Fahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse. Zweiräder, Vierräder mit Motor, Motorräder, Mopeds und Traktoren sind nicht betroffen.

Folgende Fahrzeuge haben keinen Zugang zur Zone:

  • nicht klassifizierte Fahrzeuge, Crit'Air 5 und 4.

Rouen

Nur Fahrzeuge mit einem grünen, 1, 2 oder 3 Crit'Air-Zertifikat dürfen in der Zone fahren und parken.

Saint-Etienne

Die ZFE wird durch die RN88, die A72 und die RD201 begrenzt.

  • Leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge, die nicht den Kategorien 4 und 5 der Crit'Air-Plakette zugeordnet sind, dürfen nicht mehr in der Zone fahren.
  • Bis zum 1. Januar 2027 gilt ein Fahrverbot für leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge der Crit'Air-Plakette 3.

Strassburg

  • Fahrzeuge ohne Plakette , Crit'Air 5 und 4 sind verboten. 
  • Für Fahrzeuge der Crit'Air-Stufen 3 und 2 gilt eine sogenannte „pädagogische“ Phase. Fahrzeuge der Crit'Air-Stufen 3 und 2 können angehalten und für die ZFE sensibilisiert werden. Ab dem 1. Januar 2027 werden sie endgültig verboten sein.

Toulouse

  • Das Gebiet umfasst ganz Toulouse innerhalb der Ringstrasse sowie Teile von Colomiers und Tournefeuille.

Nicht in die ZFE einfahren dürfen:

  • seit 2024 leichte Motorfahrzeuge, Zweiräder, Nutzfahrzeuge und nicht klassifizierte Lkw, Crit'Air 5 und 4
  • Ab dem 1. Januar 2026 werden auch Crit'Air 3-Fahrzeuge in der Zone verboten sein.

Zufahrtsbeschränkungen

Bei Luftverschmutzungsalarm verfügen die Präfekten der betroffenen Umweltzonen Zufahrtsbeschränkungen, sodass dann nur noch Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoss in die Zonen einfahren dürfen. Die Zufahrtsbeschränkungen beruhen auf der Crit’Air-Klassifizierung.


Informationen zu den verschiedenen Zufahrtsbeschränkungen finden sich online auf der Karte des Laboratoire Central de Surveillance de la Qualité de l'Air (LCSQA) (auf Französich). Die Situation in den verschiedenen Gebieten wird auf der Karte mit Farben definiert: grün: keine Massnahmen. orange: Informationsmassnahmen und Empfehlungen, rot: Luftverschmutzungsalarm, grau: Massnahmen noch nicht festgelegt.

Welche Vignette bekommt mein Auto?

Je nach Schadstoffausstoss wurden sechs Kategorien festgelegt. Fahrzeuge, die vor 1997 immatrikuliert wurden und solche mit besonders hohem Schadstoffausstoss können keine Vignette erhalten.

Die Klassifizierung ist überall in Frankreich gleich und gilt für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Die einzelnen Gebiete bestimmen die Massnahmen aufgrund der Situation vor Ort und signalisieren diese mit Hinweisschildern.

Sie können die Einstufung Ihres Fahrzeugs unter folgendem Link überprüfen: www.certificat-air.gouv.fr.

Crit’Air-Vignette Frankreich: sechs Fahrzeugkategorien
Crit'Air 0: Grün
Crit'Air 0

100-prozentige Elektro- sowie mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge

Crit'Air 1: Violett
Crit'Air 1
  • Gasbetriebene sowie aufladbare Hybridfahrzeuge
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Normen 5 und 6.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 6.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 4.
Crit'Air 2: Gelb
Crit'Air 2
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Normen 5 und 6.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 5.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 6.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 3.
Crit'Air 3: Orange
Crit'Air 3
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Normen 2 und 3.
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 3 und 4.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 5.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 2.
Crit'Air 4: Rot
Crit'Air 4
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 3.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • Zwei- und Dreiräder ohne Euro-Norm.
Crit'Air 5: Grau
Crit'Air 5
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 2.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 3.

Diese Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.

In der Schweiz registrierte Fahrzeuge

Auf dem Fahrzeugschein des Fahrzeugs ist in Feld 72 der Emissionscode angegeben. Um die « Euro » -Norm des Fahrzeugs zu finden, vergleichen Sie den Emissionscode auf dem Schweizer Fahrzeugschein mit den « Euro »-Normen auf der Seite « Emissionen » des Bundesamts für Strassen ASTRA.

Wo erhält man die Crit’Air-Vignette?

Die Vignette ist im touringshop zum Preis von CHF 12.- (CHF 24.- für Nichtmitglieder des TCS) erhältlich. Die Vignette kann auch bei vielen TCS-Kontaktstellen bestellt werden. Die Lieferfrist nach Hause beträgt 10 bis 15 Tage.

Wie wird die Crit’Air-Vignette angebracht?

  • Auto: Vignette auf der Beifahrerseite unten rechts an die Windschutzscheibe kleben. Die Vignette muss von aussen sichtbar sein.
  • Fahrzeuge ohne Windschutzscheibe (Motorräder usw.): Vignette auf die Radgabel, das Schutzblech oder die Verkleidung vorne rechts kleben.
  • Das Video mit den Erklärungen zum Anbringen der Vignette finden Sie auf der Crit’Air-Website.

Verkehrsschild mit einer Raute

Auf den Strassen in Frankreich taucht immer häufiger das Schild mit einer weissen Raute vor blauem Hintergrund oder eine leuchtende weisse Raute vor schwarzem Hintergrund. Dieses Verkehrszeichen signalisiert, dass eine Fahrspuren ausschliesslich für Fahrgemeinschaften, Busse, E-Autos und Taxis reserviert ist.

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