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Umweltplakette in Frankreich

Holen Sie sich die Umweltplakette «Crit’Air», um freien Zugang zu den Innenstädten in Frankreich zu erhalten.

Um die Luftverschmutzung zu bekämpfen und die Luftqualität zu verbessern, hat Frankreich restriktive Massnahmen für Fahrzeuge mit hoher Schadstoffbelastung eingeführt. Dazu gehören die Einrichtung von Umweltzonen (Zones à Faibles Émissions, ZFE), die Anwendung von Verkehrsbeschränkungen bei Verschmutzungsspitzen und die Integration von Fahrspuren für Fahrgemeinschaften.

Das «Crit'Air»-Zertifikat in Form einer Vignette teilt die Fahrzeuge je nach Schadstoffausstoss in sechs Kategorien ein. Diese Vignette ist für den allgemeinen Strassenverkehr nicht erforderlich, wird aber je nach Fahrzeugtyp und geltenden Vorschriften für den Zugang zu Umweltzonen, reservierten Parkplätzen und Fahrgemeinschaftsspuren benötigt.

Die «Crit'Air»-Vignette ermöglicht auch das Fahren unter den von den Präfekten festgelegten geänderten Verkehrsbedingungen bei hoher Luftverschmutzung. Jedes Jahr werden neue Umweltzonen (ZFE) und Spuren für Fahrgemeinschaften eingerichtet, was den Besitz dieser Vignette in Frankreich noch wichtiger macht.

Umweltplakette «Crit’Air»: Obligatorisch für den Zugang zu den ZFE-Umweltzonen in Frankreich

Die Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) sind regulierte Bereiche, in denen die Verkehrsbedingungen von den lokalen Behörden festgelegt werden und von Zone zu Zone unterschiedlich sein können. Für das Befahren dieser Zonen ist die «Crit'Air»-Vignette obligatorisch. Die Umweltzonen wurden eingeführt, um die Fahrten alter und umweltschädlicher Fahrzeuge in den Innenstädten zu reduzieren.

Bei Spitzenwerten der Luftverschmutzung können in den Umweltzonen differenzierte Verkehrsregeln gelten, die die Zufahrtsbedingungen je nach Kategorie «Crit'Air» vorübergehend ändern.

Umweltzonen ZFE in Frankreich

Angers

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkehr von nicht klassifizierten Fahrzeugen in der ZFE verboten.

Annecy

Folgende Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE (zones à faible émissions ) einfahren:

  • Seit dem 1. Januar 2025: Fahrzeuge, die nicht klassifiziert sind
  • Ab dem 1. Januar 2028: Fahrzeuge mit der «Crit'Air» 5
  • Ab dem 1. Januar 2029: Fahrzeuge mit der «Crit'Air» 4
  • Ab dem 1. Januar 2030: Fahrzeuge mit der «Crit'Air» 3

Annemasse

Folgende Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE (zones à faibles émissions) einfahren:

  • Seit dem 1. Januar 2025: Fahrzeuge ohne Klassifizierung
  • Ab dem 1. Januar 2028: Fahrzeuge mit der «Crit'Air» 5
  • Ab dem 1. Januar 2029: Fahrzeuge mit der «Crit'Air» 4
  • Ab dem 1. Januar 2030: Fahrzeuge mit der «Crit'Air» 3

Baskenland

  • Ab dem 1. Juni 2025 wird eine ZFE in 11 Gemeinden eingerichtet.
  • Fahrzeuge ohne Klassifizierung und «Crit'Air» 5 dürfen von 6:00 bis 20:00 Uhr an sieben Tagen in der Woche nicht in der Zone fahren.

Bordeaux

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Caen

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Clermont-Ferrand

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Dijon

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Grenoble

  • Personenkraftwagen und motorisierte Zweiräder ohne Klassifizierung, «Crit'Air» 5, 4 und 3, dürfen in der ZFE nicht fahren.
  • Ab dem 1. Januar 2030 sind Personenkraftwagen und motorisierte Zweiräder mit «Crit'Air» 2 verboten.

Le Havre

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Lille

Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Lyon

Die ZFE trat am 1. Januar 2020 in Kraft und erstreckt sich über fast alle Arrondissements von Lyon, über die Stadtteile Villeurbanne, Bron und Vénissieux sowie über die gesamte Gemeinde Caluire-et-Cuire.

  • Nicht klassifizierte Privatfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit «Crit'Air»-Kategorie 5, 4 und 3 sind verboten.

Fahrgemeinschaftsspur M6-M7

  • Die Stadtautobahnen M6 und M7 haben die Autobahn zwischen Dardilly/Limonest und Pierre-Bénite ersetzt, und die linken Fahrspuren sind für Fahrgemeinschaften reserviert.
  • Auf der M6 (Norden): Zwischen dem Autobahnkreuz La Garde (Dardilly, Ausfahrt Nr. 33) und dem Autobahnkreuz Valvert (Tassin-la-Demi-Lune, Ausfahrt Nr. 36).
  • Auf M7 (Süden): Zwischen dem Autobahnkreuz Pierre-Bénite und dem Autobahnkreuz Confluence.
  • Zugelassene Nutzer: Fahrzeuge mit mindestens zwei Personen, Fahrzeuge der «Crit'Air»-Klasse 0, Taxis im Dienst, öffentliche Verkehrsmittel, einschliesslich der Buslinie 15E.
  • Die Fahrspuren sind rund um die Uhr an allen Tagen für Fahrgemeinschaften reserviert.
  • Bei einem Unfall, der die anderen Fahrspuren blockiert, wird die Beschränkung durch ein Lichtsignal vorübergehend aufgehoben, sodass alle die linke Fahrspur benutzen können.
  • Zuwiderhandlungen können seit Juli 2024 mit einem Bussgeld von 135 Euro geahndet werden.

Marseille

  • Fahrzeuge ohne Plakette, «Crit'Air» 5 und 4, sind verboten.

Montpellier

  • Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen, die nicht den «Crit'Air»-Kategorien 5, 4 und 3 zugeordnet sind, dürfen in diesem Bereich nicht fahren.

Nantes

  • Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen von Montag bis Freitag von 07:00 bis 09:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr nicht fahren.

Nizza

  • Busse und Reisebusse ohne Plakette, «Crit'Air» 5, 4, 3 sowie leichte Fahrzeuge ohne Plakette, «Crit'Air» 5 und 4 sind verboten.

Nîmes

  • Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.

Paris

Nur Fahrzeuge der «Crit'Air»-Kategorien 2, 1 und 0 dürfen in den Pariser Gemeinden fahren, die von den ZFE-Zonen betroffen sind, ununterbrochen fahren. 

  • Leichte Fahrzeuge (Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Motorräder, Kleinmotorräder), die nicht klassifiziert sind, sowie Fahrzeuge mit «Crit'Air»-Kategorie 5, 4 und 3 dürfen von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr dort nicht mehr fahren, ausser an Feiertagen.
  • Nicht klassifizierte LKWs und solche mit «Crit'Air»-Kategorie 5, 4 und 3 dürfen dort von 8 bis 20 Uhr fahren, 7 Tage die Woche, nicht mehr fahren.
  • Ziel für 2030: Nur noch 100 % saubere Fahrzeuge sind erlaubt.

Eine Spur der Pariser Ringautobahn für Fahrgemeinschaften reserviert

Seit dem 3. März 2025 ist in den Hauptverkehrszeiten zwischen dem «Quai d'Issy» und der «Porte de Bercy» durch den Norden von Paris in beiden Richtungen eine Fahrspur für Fahrgemeinschaften und öffentliche Verkehrsmittel reserviert.

Die Fahrspur ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 10:30 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr aktiviert und mit einem Rautenzeichen gekennzeichnet. Während dieser Zeiten dürfen nur die folgenden Fahrzeuge fahren:

  • Fahrzeuge, die mindestens zwei Personen befördern.
  • Öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Reisebusse und Fahrzeuge, die dem Schultransport gewidmet sind.
  • Taxis und Transportfahrzeuge mit Fahrer (VTC), wenn sie im Einsatz sind.
  • Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der öffentlichen Sicherheit, einschliesslich privater Krankenwagen
  • Motorisierte Zweiräder, entweder im Verkehr zwischen zwei Spuren oder mit zwei Personen.
  • Inhaber des Mobilitätskarte «Carte mobilité inclusion» mit dem Vermerk «Parken» oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen.

Bis Ende April dient die Einrichtung der Fahrspur pädagogischen Zwecken. Ab Mai 2025 müssen Zuwiderhandelnde mit Geldstrafen rechnen.

Pau

  • Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr nicht fahren.

Reims

Das Gebiet umfasst die Innenstadt und die Rue Taittinger (A344).
Die von den Umweltmassnahmen betroffenen Fahrzeuge sind leichte Fahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse. Zweiräder, Vierräder mit Motor, Motorräder, Mopeds und Traktoren sind nicht betroffen.

Folgende Fahrzeuge haben keinen Zugang zur Zone:

  • nicht klassifizierte Fahrzeuge, «Crit'Air»-Kategorie 5 und 4.

Rouen

Nur Fahrzeuge mit einem grünen, 1, 2 oder 3 «Crit'Air»-Zertifikat dürfen in der Zone fahren und parken.

Saint-Etienne

Die ZFE wird durch die RN88, die A72 und die RD201 begrenzt.

  • Leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge, die nicht den Kategorien 4 und 5 der «Crit'Air»-Plakette zugeordnet sind, dürfen nicht mehr in der Zone fahren.
  • Bis zum 1. Januar 2027 gilt ein Fahrverbot für leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge der «Crit'Air»-Plakette 3.

Strassburg

  • Fahrzeuge ohne Plakette, «Crit'Air»-Kategorie 5 und 4 sind verboten. 
  • Für Fahrzeuge der «Crit'Air»-Kategorien 3 und 2 gilt eine sogenannte « pädagogische » Phase. Fahrzeuge der «Crit'Air»-Stufen 3 und 2 können angehalten und für die ZFE sensibilisiert werden. Ab dem 1. Januar 2027 werden sie endgültig verboten sein.

Spur für Fahrgemeinschaften

Auf zwei Abschnitten der M35 in Richtung Strassburg werden derzeit Fahrspuren für bestimmte Nutzungen getestet. Diese linken Fahrspuren befinden sich zwischen:

  • Reichstett und Place de Haguenau
  • La Vigie und Porte de Schirmeck.

Diese Fahrspuren werden ausschliesslich von Fahrgemeinschaften mit mindestens zwei Personen sowie von öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und Reisebusse) und Taxis genutzt. Sie sind täglich von 6:00 bis 19:00 Uhr in Betrieb.

Toulouse

  • Das Gebiet umfasst ganz Toulouse innerhalb der Ringstrasse sowie Teile von Colomiers und Tournefeuille.

Nicht in die ZFE einfahren dürfen:

  • seit 2024 leichte Motorfahrzeuge, Zweiräder, Nutzfahrzeuge und nicht klassifizierte Lkw, «Crit'Air»-Kategorie 5 und 4
  • Ab dem 1. Januar 2026 werden auch Fahrzeuge mit «Crit'Air»-Kategorie 3 in der Zone verboten sein.

Umweltplakette «Crit'Air» für differenzierte Verkehrsregeln und Zufahrtsbeschränkungen in Frankreich

Während der Luftverschmutzungsspitzen kann in den betroffenen Gebieten in Frankreich eine differenzierte Verkehrsregelung in Kraft treten, bei der nur die Fahrzeuge mit einer «Crit'Air»-Vignette, die zu den am wenigsten umweltschädlichen gehören, fahren dürfen. Diese Regelung stützt sich auf die «Crit'Air»-Zertifizierung zur Klassifizierung von Fahrzeugen.

Um die Massnahmen zur differenzierten Verkehrsregelung zu verfolgen, sind die Informationen online über die Karte des «Laboratoire Central de Surveillance de la Qualité de l'Air (LCSQA)» verfügbar. Die Situation der Gebiete wird auf der Karte durch Farben definiert: grün = kein Verfahren, orange = Informationsverfahren und Empfehlungen, rot = Warnverfahren, grau = wartet auf Informationen zum Verfahren.

Klassifizierung der Umweltplakette «Crit'Air» in Frankreich

In Frankreich werden Fahrzeuge nach sechs «Crit'Air»-Zertifikatstypen klassifiziert, die auf ihren Schadstoffemissionen basieren. Stark umweltverschmutzende Fahrzeuge sowie vor 1997 zugelassene Personenkraftwagen sind nicht berechtigt, eine Plakette zu erhalten.

Diese Klassifizierung ist in ganz Frankreich einheitlich und bleibt während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs gültig. Allerdings steht es jeder Region frei, spezifische Regeln anzuwenden, die an ihre Umweltsituation angepasst sind und den Nutzern durch Verkehrsschilder angezeigt werden.

Um die Ihrem Fahrzeug zugewiesene Crit'Air-Vignettenkategorie zu erfahren, besuchen Sie die Website www.certificat-air.gouv.fr.

«Crit'Air»-Vignette Frankreich: sechs Fahrzeugkategorien
«Crit'Air» 0: Grün
Crit'Air 0

100-prozentige Elektro- sowie mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge

«Crit'Air» 1: Violett
Crit'Air 1
  • Gasbetriebene sowie aufladbare Hybridfahrzeuge
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Normen 5 und 6.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 6.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 4.
«Crit'Air» 2: Gelb
Crit'Air 2
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Normen 5 und 6.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 5.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 6.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 3.
«Crit'Air» 3: Orange
Crit'Air 3
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Normen 2 und 3.
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 3 und 4.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 5.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 2.
«Crit'Air» 4: Rot
Crit'Air 4
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 3.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • Zwei- und Dreiräder ohne Euro-Norm.
«Crit'Air» 5: Grau
Crit'Air 5
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 2.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 3.

*Diese Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.

In der Schweiz registrierte Fahrzeuge: Wie bestimmt man ihre «Crit'Air»-Klassifizierung in Frankreich?

Um die «Crit'Air»-Vignette zu erhalten, müssen in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge nach ihrer Schadstoffemissionsnorm klassifiziert werden. Diese Information ist auf dem Schweizer Fahrzeugschein in Feld 72 angegeben, das den Emissionscode des Fahrzeugs enthält.

Um die entsprechende Euro-Norm zu ermitteln, muss dieser Code nur mit den offiziellen Klassifizierungen verglichen werden, die auf der Seite „Emissionen“ des Bundesamtes für Strassen ASTRA verfügbar sind. Anhand dieser Klassifizierung kann die «Crit'Air»-Kategorie ermittelt werden, die dem Fahrzeug für den Verkehr in Frankreich zugewiesen wurde.

Wie erhalte ich die «Crit'Air»-Vignette, wenn ich in der Schweiz wohne?

Schweizer Einwohner können die «Crit'Air»-Vignette über die Website touringshop.ch zum Preis von CHF 12.- (oder CHF 24.- für Nicht-TCS-Mitglieder) erwerben. Sie ist auch bei einigen TCS-Kontaktstellen erhältlich. Die Lieferzeit nach Hause wird auf 10 bis 15 Tage geschätzt.

Wo und wie bringt man die Umweltplakette «Crit'Air» auf dem Fahrzeug an?

Bei Autos muss die «Crit'Air»-Vignette auf der Beifahrerseite unten rechts auf der Windschutzscheibe angebracht werden und von aussen gut sichtbar sein.

Bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe (Motorräder, Roller usw.) muss sie an einem gut sichtbaren Teil angebracht werden, z. B. an der Gabel, am Kotflügel oder an der vorderen rechten Verkleidung.

Weitere Umweltmassnahme: Spuren für Fahrgemeinschaften

Auf den Strassen in Frankreich taucht immer häufiger das Schild mit einer weissen Raute vor blauem Hintergrund oder eine leuchtende weisse Raute vor schwarzem Hintergrund. Dieses Verkehrszeichen signalisiert, dass eine Fahrspuren ausschliesslich für Fahrgemeinschaften, Busse, E-Autos und Taxis reserviert ist.

Einige Fahrspuren können bei hohem Verkehrsaufkommen temporär für diese Fahrzeugkategorien reserviert werden. Andere sind zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr dauerhaft reserviert.

Das Ziel besteht darin, den Verkehr zu entlasten und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Missachtung dieser Verkehrsschilder kann zu einer Busse von etwa 135 Franken führen.

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