Zum Beispiel bei einem platten Reifen im Ausland oder wenn Sie sich beim Velofahren das Bein brechen.
Um die Luftverschmutzung zu bekämpfen und die Luftqualität zu verbessern, hat Frankreich restriktive Massnahmen für Fahrzeuge mit hoher Schadstoffbelastung eingeführt. Dazu gehören die Einrichtung von Umweltzonen (Zones à Faibles Émissions, ZFE), die Anwendung von Verkehrsbeschränkungen bei Verschmutzungsspitzen und die Integration von Fahrspuren für Fahrgemeinschaften.
Das «Crit'Air»-Zertifikat in Form einer Vignette teilt die Fahrzeuge je nach Schadstoffausstoss in sechs Kategorien ein. Diese Vignette ist für den allgemeinen Strassenverkehr nicht erforderlich, wird aber je nach Fahrzeugtyp und geltenden Vorschriften für den Zugang zu Umweltzonen, reservierten Parkplätzen und Fahrgemeinschaftsspuren benötigt.
Die «Crit'Air»-Vignette ermöglicht auch das Fahren unter den von den Präfekten festgelegten geänderten Verkehrsbedingungen bei hoher Luftverschmutzung. Jedes Jahr werden neue Umweltzonen (ZFE) und Spuren für Fahrgemeinschaften eingerichtet, was den Besitz dieser Vignette in Frankreich noch wichtiger macht.
Die Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) sind regulierte Bereiche, in denen die Verkehrsbedingungen von den lokalen Behörden festgelegt werden und von Zone zu Zone unterschiedlich sein können. Für das Befahren dieser Zonen ist die «Crit'Air»-Vignette obligatorisch. Die Umweltzonen wurden eingeführt, um die Fahrten alter und umweltschädlicher Fahrzeuge in den Innenstädten zu reduzieren.
Bei Spitzenwerten der Luftverschmutzung können in den Umweltzonen differenzierte Verkehrsregeln gelten, die die Zufahrtsbedingungen je nach Kategorie «Crit'Air» vorübergehend ändern.
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkehr von nicht klassifizierten Fahrzeugen in der ZFE verboten.
Folgende Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE (zones à faible émissions ) einfahren:
Folgende Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE (zones à faibles émissions) einfahren:
Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.
Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.
Nicht klassifizierte Fahrzeuge dürfen nicht in die ZFE einfahren.
Die ZFE trat am 1. Januar 2020 in Kraft und erstreckt sich über fast alle Arrondissements von Lyon, über die Stadtteile Villeurbanne, Bron und Vénissieux sowie über die gesamte Gemeinde Caluire-et-Cuire.
Fahrgemeinschaftsspur M6-M7
Nur Fahrzeuge der «Crit'Air»-Kategorien 2, 1 und 0 dürfen in den Pariser Gemeinden fahren, die von den ZFE-Zonen betroffen sind, ununterbrochen fahren.
Eine Spur der Pariser Ringautobahn für Fahrgemeinschaften reserviert
Seit dem 3. März 2025 ist in den Hauptverkehrszeiten zwischen dem «Quai d'Issy» und der «Porte de Bercy» durch den Norden von Paris in beiden Richtungen eine Fahrspur für Fahrgemeinschaften und öffentliche Verkehrsmittel reserviert.
Die Fahrspur ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 10:30 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr aktiviert und mit einem Rautenzeichen gekennzeichnet. Während dieser Zeiten dürfen nur die folgenden Fahrzeuge fahren:
Bis Ende April dient die Einrichtung der Fahrspur pädagogischen Zwecken. Ab Mai 2025 müssen Zuwiderhandelnde mit Geldstrafen rechnen.
Das Gebiet umfasst die Innenstadt und die Rue Taittinger (A344).
Die von den Umweltmassnahmen betroffenen Fahrzeuge sind leichte Fahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse. Zweiräder, Vierräder mit Motor, Motorräder, Mopeds und Traktoren sind nicht betroffen.
Folgende Fahrzeuge haben keinen Zugang zur Zone:
Nur Fahrzeuge mit einem grünen, 1, 2 oder 3 «Crit'Air»-Zertifikat dürfen in der Zone fahren und parken.
Die ZFE wird durch die RN88, die A72 und die RD201 begrenzt.
Spur für Fahrgemeinschaften
Auf zwei Abschnitten der M35 in Richtung Strassburg werden derzeit Fahrspuren für bestimmte Nutzungen getestet. Diese linken Fahrspuren befinden sich zwischen:
Diese Fahrspuren werden ausschliesslich von Fahrgemeinschaften mit mindestens zwei Personen sowie von öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und Reisebusse) und Taxis genutzt. Sie sind täglich von 6:00 bis 19:00 Uhr in Betrieb.
Nicht in die ZFE einfahren dürfen:
Während der Luftverschmutzungsspitzen kann in den betroffenen Gebieten in Frankreich eine differenzierte Verkehrsregelung in Kraft treten, bei der nur die Fahrzeuge mit einer «Crit'Air»-Vignette, die zu den am wenigsten umweltschädlichen gehören, fahren dürfen. Diese Regelung stützt sich auf die «Crit'Air»-Zertifizierung zur Klassifizierung von Fahrzeugen.
Um die Massnahmen zur differenzierten Verkehrsregelung zu verfolgen, sind die Informationen online über die Karte des «Laboratoire Central de Surveillance de la Qualité de l'Air (LCSQA)» verfügbar. Die Situation der Gebiete wird auf der Karte durch Farben definiert: grün = kein Verfahren, orange = Informationsverfahren und Empfehlungen, rot = Warnverfahren, grau = wartet auf Informationen zum Verfahren.
In Frankreich werden Fahrzeuge nach sechs «Crit'Air»-Zertifikatstypen klassifiziert, die auf ihren Schadstoffemissionen basieren. Stark umweltverschmutzende Fahrzeuge sowie vor 1997 zugelassene Personenkraftwagen sind nicht berechtigt, eine Plakette zu erhalten.
Diese Klassifizierung ist in ganz Frankreich einheitlich und bleibt während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs gültig. Allerdings steht es jeder Region frei, spezifische Regeln anzuwenden, die an ihre Umweltsituation angepasst sind und den Nutzern durch Verkehrsschilder angezeigt werden.
Um die Ihrem Fahrzeug zugewiesene Crit'Air-Vignettenkategorie zu erfahren, besuchen Sie die Website www.certificat-air.gouv.fr.
100-prozentige Elektro- sowie mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge
*Diese Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Um die «Crit'Air»-Vignette zu erhalten, müssen in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge nach ihrer Schadstoffemissionsnorm klassifiziert werden. Diese Information ist auf dem Schweizer Fahrzeugschein in Feld 72 angegeben, das den Emissionscode des Fahrzeugs enthält.
Um die entsprechende Euro-Norm zu ermitteln, muss dieser Code nur mit den offiziellen Klassifizierungen verglichen werden, die auf der Seite „Emissionen“ des Bundesamtes für Strassen ASTRA verfügbar sind. Anhand dieser Klassifizierung kann die «Crit'Air»-Kategorie ermittelt werden, die dem Fahrzeug für den Verkehr in Frankreich zugewiesen wurde.
Schweizer Einwohner können die «Crit'Air»-Vignette über die Website touringshop.ch zum Preis von CHF 12.- (oder CHF 24.- für Nicht-TCS-Mitglieder) erwerben. Sie ist auch bei einigen TCS-Kontaktstellen erhältlich. Die Lieferzeit nach Hause wird auf 10 bis 15 Tage geschätzt.
Die wichtigsten obligatorischen Ausrüstungen finden Sie in unseren Kontaktstellen.
Bei Autos muss die «Crit'Air»-Vignette auf der Beifahrerseite unten rechts auf der Windschutzscheibe angebracht werden und von aussen gut sichtbar sein.
Bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe (Motorräder, Roller usw.) muss sie an einem gut sichtbaren Teil angebracht werden, z. B. an der Gabel, am Kotflügel oder an der vorderen rechten Verkleidung.
Auf den Strassen in Frankreich taucht immer häufiger das Schild mit einer weissen Raute vor blauem Hintergrund oder eine leuchtende weisse Raute vor schwarzem Hintergrund. Dieses Verkehrszeichen signalisiert, dass eine Fahrspuren ausschliesslich für Fahrgemeinschaften, Busse, E-Autos und Taxis reserviert ist.
Einige Fahrspuren können bei hohem Verkehrsaufkommen temporär für diese Fahrzeugkategorien reserviert werden. Andere sind zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr dauerhaft reserviert.
Das Ziel besteht darin, den Verkehr zu entlasten und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Missachtung dieser Verkehrsschilder kann zu einer Busse von etwa 135 Franken führen.
In Frankreich taucht dieses Verkehrszeichen immer häufiger auf. Sie sollten wissen, was es bedeutet.
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