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Achtung mit Scheinwerfer im Linksverkehr

Was man bei einer Reise in ein Land mit Linksverkehr beachten sollte.

Bei Linksverkehr können die links gesteuerten Fahrzeuge ein Störfaktor im Verkehr sein, dies gilt sowohl für Autos wie auch für Motorräder. Die vorgeschriebene asymmetrische Lichtverteilung bei Abblendlicht kann den Gegenverkehr erheblich blenden.

Unsere Tipps zeigen, was man bei einer allfälligen Reise in ein solches Land beachten sollte.

Wo herrscht Linksverkehr?

In 59 Ländern herrscht Linksverkehr, dabei handelt es sich hauptsächlich um frühere britische Kolonien.

Unten aufgeführt finden Sie Beispiele von Ländern mit Linksverkehr. Vor Ihrer Abreise können Sie sich in unseren Länderinfos über die Verkehrsvorschriften und Regeln vor Ort informieren.

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Warum blendet es?

In Ländern, in denen auf der anderen Strassenseite gefahren wird als im Zulassungsland, besteht das Problem, dass der Gegenverkehr geblendet wird. Die Scheinwerfer sind so konstruiert, dass der Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet wird. Dies wird durch verschiedene Bautechniken der Scheinwerfer erreicht.

  • runde oder rechteckige Parabolscheinwerfer, der heute noch in vielen Fahrzeugen vorhanden ist
  • kleineren Ellipsoidscheinwerfer
  • Xenon-Gasentladungslampen mit ihrem typischen «Blaueffekt»
  • die neusten LEDLichter sind besonders energiesparsam und daher auch als Tageslichter geeignet.

Was ist beim Grenzübertritt zu tun?

Das Betriebshandbuch des Fahrzeuges unter der Rubrik «Auslandreisen» oder «Scheinwerfer» aufzuschlagen und entsprechende Infos herauslesen.

Einige Marken haben bequem über den Bordcomputer wählbare Links- und Rechtsverkehr-Einstellungen. Sie sind aber nur bei teureren Modellen mit modernen Beleuchtungsanlagen (Xenon-Beleuchtung und adaptives Kurvenlicht) erhältlich.

Die traditionelle Lösung, eine Einstellvorrichtung in Form eines Hebels, mit dem man die Scheinwerfer auf den jeweiligen Verkehr einstellen kann, besitzen leider nur wenige Fahrzeuge.

Fehlen solche Möglichkeiten, muss man die Scheinwerfer abkleben. Nur wenige Marken bieten eigene Abdeckfolien in ihrem Zubehörsortiment an. Zum Teil werden auch an der Grenze Folien an die Fahrzeughalter verkauft, so beispielsweise in den Fährenhäfen (Preis ca. CHF 30.–).

Tipps und Tricks

  • Bei älteren Fahrzeugen mit geriffelten Streuscheiben aus Glas ist zumeist ein keilförmiger Bereich ausgespart. Wird dieser
    mit schwarzem Klebeband abgedeckt, kann das Fahrzeug problemlos auch nachts am Linksverkehr teilnehmen.
  • Anders sieht es bei aktuellen Fahrzeugen mit Abdeckscheiben aus Kunststoff (vielfach Polycarbonat) aus: Diese weisen keine Markierungen für die abzudeckenden Flächen auf. Ausserdem können chemische Stoffe aus ungeeigneten Klebefolien und -bändern die synthetischen Scheinwerferbeschichtungen dauerhaft beschädigen.
  • Der TCS weist darauf hin, dass die Scheinwerfer in Ländern mit Linksverkehr zwingend anzupassen sind. Wer mit dem Auto in ein Linksverkehr-Land fährt, ohne die nötigen Vorkehrungen getroffen zu haben, muss sich bewusst sein, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsgemäss ist.
  • Der TCS empfiehlt, die Scheinwerfer aus Sicherheitsgründen bei Linksverkehr korrekt abzukleben.
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