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Autounfall in der Schweiz oder im Ausland

Was muss ich nach einem Unfall im Strassenverkehr in der Schweiz oder im Ausland tun? Was für Zubehör muss ich im Auto haben?

Wie verhalte ich mich bei einem Autounfall in der Schweiz?

Wer in der Schweiz im Strassenverkehr einen Unfall hat, sollte folgendermassen vorgehen:

  • anhalten, Warnblinker einschalten, Abblendlicht einschalten
  • Unfallort mit dem Warndreieck sichern
  • Erste Hilfe leisten wenn nötig
  • Polizei (117), Ambulanz (144) oder bei einem Brand die Feuerwehr (118) alarmieren

Bei Sachschaden am Fahrzeug muss folgendes gemacht werden:

  • Schaden fotografieren
  • das europäische Unfallprotokoll ausfüllen
  • Bei Personenschäden oder wenn sich die Parteien nicht einig sind, sollte die Polizei zugezogen werden.

Europäisches Unfallprotokoll

Das Unfallprotokoll ist ein standardisiertes Formular und nimmt den Unfallhergang auf. Es erfasst die Personaldaten beider Parteien, eine Beschreibung des Unfalls und die entstandenen Schäden. Vor allem hilft es, an alles zu denken und den Fall der Versicherung zu melden.

Es hilft, an alles zu denken und den Fall der Versicherung zu melden. Pro Unfall wird nur ein Protokoll ausgefüllt, bei drei beteiligten Fahrzeugen zwei Protokolle. Das Durchschlagpapier sorgt für mehrere Kopien, die dann den zuständigen Stellen ausgehändigt werden können. Wer welche Seite erhält, steht im Protokoll. Da in allen Sprachen die gleichen Fragen gestellt werden, kann es in jeder beliebiger Sprache ausgefüllt werden und dient auch als Übersetzungshilfe.

  • Die Rückseite kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden, diese ist für die Versicherung notwendig.
  • Der TCS empfiehlt die persönlichen Daten bereits im Voraus einzutragen. So muss man im nicht zu erhoffenden Ernstfall nicht mehr alle Daten ausfüllen.
  • Das Unfallprotokoll ist bei der Polizei oder Ihrer Versicherung erhältlich.

Hier ein Beispiel wie das europäische Unfallprotokoll aussieht (dieses darf nicht verwendet werden):

Doch was gilt es bei einem Unfall im Ausland zu beachten? Im Ausland sind die Vorschriften nicht gleich wie in der Schweiz, daher ist es wichtig, sich vor einer Reise ins Ausland, über die Vorschriften und das richtige Verhalten im ausländischen Strassenverkehr zu informieren.

Richtiges Vorgehen bei einem Unfall in Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich

Autounfall in Italien

Wie gehe ich bei einem Unfall im Strassenverkehr vor?

  • Es ist obligatorisch eine Warnweste zu tragen, das sowohl bei Tag wie bei Nacht, ausserorts und innerorts, wie auch auf dem Pannenstreifen.
  • anhalten und die Unfallstelle sichern
  • überprüfen, ob es Schäden am Fahrzeug gibt
  • Bei Unfällen mit Verletzten: anhalten und Erste Hilfe leisten. Wenn nötig die Ambulanz (118), Polizei (112) oder die Carabinieri (113) alarmieren
  • Unfallprotokoll ausfüllen und den Fall bei der Versicherung melden

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht bei schlechter Sicht, Ausserorts.
  • Pannendreieck
  • Fahrzeuge, die nicht mit der Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen, benötigen Aufkleber mit ihrer zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Solche Fahrzeuge sind z. B. Fahrzeuge mit einem Anhänger oder Fahrzeuge, die mehr als 12 Tonnen wiegen. Diese Fahrzeuge sind verpflichtet, einen 80-km/h-Aufkleber für die Autobahn und einen 70-km/h-Aufkleber ausserorts anzubringen. In der Regel müssen beide Aufkleber angebracht werden, der 80er-Aufkleber im Heck rechts und der 70er-Aufkleber auf der linken Seite.
  • Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausrüstung sind nicht obligatorisch, werden aber empfohlen.
  • Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Winterausrüstung

  • Spikesreifen sind vom 15. November bis zum 15. März erlaubt.
  • Schneeketten sind erlaubt (Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h). Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
  • Strassen, die mit Schneekettenpflicht gekennzeichnet sind, können alternativ mit Winterreifen befahren werden".
  • Im Winter sind in verschiedenen Regionen Italiens Winterreifen (oder aber Ketten an Bord des Fahrzeugs) obligatorisch - unabhängig von den jeweiligen Wetter- und Strassenverhältnissen. Wir empfehlen daher dringend von Oktober bis Ende April nur mit entsprechender Winterausrüstung zu fahren. 
  • Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abdeckt.
  • Mehr zum Thema: Winterreifenpflicht im Ausland

Autounfall in Deutschland

Wie gehe ich bei einem Unfall im Strassenverkehr vor?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warnweste tragen und Pannendreieck gut sichtbar aufstellen
  • In folgenden Fällen muss die Polizei verständigt werden (110/112): bei Verletzten, grossen Schäden, wenn die Parteien sich nicht einig sind, eine Partei die Unfallstelle unerlaubt verlässt oder wenn ein Fahrzeug, welches ausserhalb der EU immatrikuliert ist, in den Unfall verwickelt ist und der Fahrer keinen Versicherungsnachweis bei sich hat (z. Bsp. Grüne Karte)
  • Ein Unfall mit Verletzten muss innert 3 Tagen bei der Versicherung gemeldet werden, ein Unfall mit Sachschaden in der Folgewoche.

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste (in Deutschland registrierte Fahrzeuge). Bemerkung: Für Schweizer Fahrzeuge, die gewerblich in Deutschland unterwegs sind, gilt die Warnwestenpflicht.
  • Pannendreieck  (in Deutschland registrierte Fahrzeuge). Bei einer Panne müssen Autofahrer das Pannendreieck etwa 100 m hinter dem Fahrzeug aufstellen (200 m auf Autobahnen).
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (in Deutschland registrierte Fahrzeuge)
  • Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Winterausrüstung

  • Winterreifen sind bei schnee-, schneematsch- oder eisbedeckten Fahrbahnen obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht). 
  • Winterreifen mit einem sogenannten Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain-Snowflake) versehen sein, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen.
  • Reifen mit M+S-Kennzeichnung und einem Herstellungsdatum bis Ende 2017 werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 30.9.2024 als Winterreifen anerkannt. Nach dieser Übergangsfrist müssen Winterreifen grundsätzlich das Schneeflockensymbol tragen. 
  • Spikesreifen sind verboten.
  • Schneeketten sind erlaubt (Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h). Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
  • Winter- und Ganzjahresreifen dürfen auch auf Fahrzeuge montiert werden, die auf eine höhere als die für die Reifen vorgesehene Geschwindigkeit ausgelegt sind: In diesem Fall muss ein entsprechender Aufkleber im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein. Bezug: www.reifendirekt.de.
  • Mehr zum Thema: Winterreifenpflicht im Ausland

Autounfall in Österreich

Wie gehe ich bei einem Unfall im Strassenverkehr vor?

  • Anhalten und Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warnweste tragen und Pannendreieck gut sichtbar aufstellen
  • Wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe leisten und die Ambulanz (144) und Polizei (133 oder 112) verständigen
  • Wenn nur Sachschaden entstanden ist, müssen beide Parteien das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen.
  • Wenn eine der am Unfall beteiligten Personen keine Identitätspapiere auf sich hat, muss die Polizei hinzugezogen werden (133 oder 112)

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (europäische Norm EN 471), wenn der Lenker sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse befindet und sein Fahrzeug verlässt
  • Pannendreieck (in Österreich registrierte Fahrzeuge)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung in einer staubdichten Box (in Österreich registrierte Fahrzeuge)
  • Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Winterausrüstung

  • Winterreifen sind vom 1. November bis zum 15. April bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).
  • Alternativ können auf mind. zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert sein (nur erlaubt bei durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckter Strasse). 
  • Vorsicht, die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock ist nicht erlaubt und kann nicht als alternative für Schneeketten verwendet werden.
  • Spikesreifen sind vom 1. Oktober bis zum 31. Mai erlaubt; sie müssen auf alle Räder des Fahrzeuges sowie gegebenenfalls auf die Räder des Anhängers montiert werden.
  • Mehr zum Thema: Winterreifenpflicht im Ausland

Autounfall in Frankreich

Wie gehe ich bei einem Unfall im Strassenverkehr vor?

  • Unfallstelle sichern und Warnblinker einschalten, Warnweste tragen und das Pannendreieck aufstellen, wenn das Fahrzeug ein Hindernis auf der Strasse ist
  • Auf der Autobahn sollte das Pannendreieck nicht aufgestellt werden, aber jede Person auf der Fahrbahn muss eine Warnweste tragen. Halten Sie sich hinter der Autobahn-Leitplanke auf. Damit Sie einfach geortet werden können, verwenden Sie die fix installierten Notfalltelefone. Falls das Notfalltelefon nicht funktioniert, rufen Sie die 112 an. Ohne Panne darf in den Nothalteplätzen nicht angehalten werden, auch nicht um einen vermuteten Defekt zu überprüfen.
  • Bei Verletzten muss die Polizei (112) alarmiert werden, welche dann die Ambulanz ordert. Verletzte Personen sollten nicht bewegt werden, ausser es herrscht unmittelbare Gefahr.
  • Wenn nur Sachschaden entstanden ist, muss das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt werden und innert 5 Tagen an die Versicherung gesendet werden.

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht
  • Pannendreieck (E 27 R)
  • Reservebirnen (empfohlen)
  • Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Winterausrüstung

  • Spikesreifen sind ab dem Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Märzsonntag des darauffolgenden Jahres erlaubt.
  • In Frankreich gilt ab November 2021 neu eine Winterreifenpflicht in einigen Bergregionen. Alle Fahrzeuge mit vier oder mehr Rädern sind von dieser Änderung betroffen. Jeweils vom 1. November bis 31. März müssen künftig in bestimmten Gemeinden in Bergregionen die Fahrzeuge mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm), Schneeketten oder textile Traktionshilfen ausgestattet sein. Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
  • Mehr zum Thema: Winterreifenpflicht im Ausland

Vorschriften und Notfallnummer im restlichen Europa

In der Tabelle unten finden Sie eine Übersicht mit den Vorschriften in weiteren europäischen Ländern. Die Notfallnummern von jedem Land und weitere Informationen finden Sie immer auf der Reisezieleseite.

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Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
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