Wenn Sie in den Ferien in Rechtsstreitigkeiten geraten, stellen wir Ihnen die Fachperson zur Seite, die Sie in diesem Moment brauchen. Mit der im TCS ETI Schutzbrief inkludierten Reiserechtsschutzversicherung.
Wer in der Schweiz im Strassenverkehr einen Unfall hat, sollte folgendermassen vorgehen:
Bei Sachschaden am Fahrzeug muss folgendes gemacht werden:
Das Unfallprotokoll ist ein standardisiertes Formular und nimmt den Unfallhergang auf. Es erfasst die Personaldaten beider Parteien, eine Beschreibung des Unfalls und die entstandenen Schäden. Vor allem hilft es, an alles zu denken und den Fall der Versicherung zu melden.
Es hilft, an alles zu denken und den Fall der Versicherung zu melden. Pro Unfall wird nur ein Protokoll ausgefüllt, bei drei beteiligten Fahrzeugen zwei Protokolle. Das Durchschlagpapier sorgt für mehrere Kopien, die dann den zuständigen Stellen ausgehändigt werden können. Wer welche Seite erhält, steht im Protokoll. Da in allen Sprachen die gleichen Fragen gestellt werden, kann es in jeder beliebiger Sprache ausgefüllt werden und dient auch als Übersetzungshilfe.
Hier ein Beispiel wie das europäische Unfallprotokoll aussieht (dieses darf nicht verwendet werden):
Doch was gilt es bei einem Unfall im Ausland zu beachten? Im Ausland sind die Vorschriften nicht gleich wie in der Schweiz, daher ist es wichtig, sich vor einer Reise ins Ausland, über die Vorschriften und das richtige Verhalten im ausländischen Strassenverkehr zu informieren.
Wie gehe ich bei einem Unfall im Strassenverkehr vor?
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Wie gehe ich bei einem Unfall im Strassenverkehr vor?
Obligatorische Ausrüstung
Wie gehe ich bei einem Unfall im Strassenverkehr vor?
Obligatorische Ausrüstung
Wie gehe ich bei einem Unfall im Strassenverkehr vor?
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
In der Tabelle unten finden Sie eine Übersicht mit den Vorschriften in weiteren europäischen Ländern. Die Notfallnummern von jedem Land und weitere Informationen finden Sie immer auf der Reisezieleseite.
Reiseziel | Information |
---|---|
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen | |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei (122) und Ambulanz anzurufen (124). | |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen | |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Bei grösserem Sachschaden sollte man den finnischen Verband der Haftpflichtversicherer benachrichtigen («Liikennevakuutuskeskus», Itämerenkatu 11-13, FIN-00180 Helsinki,, Tel. +358 40 450 4700 / 4750). Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des TCS ETI Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. Vorwahl für die Schweiz: 0041, 990 41, 991 41, 994 41, 999 41 (je nach Telekommunikationsgesellschaft) Falls Elche, Rentiere oder Hirsche in den Unfall verwickelt sind, ist auf jeden Fall die örtliche Polizei zu verständigen. | |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen | |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen; die Polizei kommt nicht in diesen Fällen. Es ist jedoch empfehlenswert, den nächsten Polizeiposten aufzusuchen und den Unfall zu protokollieren. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. Wenn die Polizei nicht informiert wird, muss mit einer Strafe gerechnet werden. | |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen | |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Aus Versicherungsgründen ist auch das Motor Insurers Bureau beizuziehen. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei (Garda Siochana) und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. | |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen | |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Die Gemeindepolizei (Polizia Municipale) oder Strassenpolizei (Polizia Stradale) kann dazu gezogen werden um einen Schadenbefund zu erstellen. Die „Carabinieri“ können je nach Situation den Einsatz ablehnen. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. | |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen | |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls («potvrda») sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. | |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen | |
Bei reinem Sachschaden, ist die Polizei zu verständigen, welche einen Bericht erstellt («Potrdilo», kann bei der Ausreise verlangt werden). Fotos der Unfallstelle und der Schäden an den Fahrzeugen können in diesem Fall auch nützlich sein. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. | |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen | |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Es wird empfohlen, den Unfall der Polizei zu melden und wenn möglich der Versicherung der Gegenpartei. Bei Verlust, Stilllegung oder Beschädigung des Fahrzeugs muss der Fahrer bei der Ausreise den Zollbehörden eine Bestätigung vorlegen. Wenn der Schuldige ein Tourist und der Geschädigte ein Ungar ist, muss ein Bericht an den ungarischen Versicherungverband (MABISZ) geschickt werden: MABISZ Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. |
Reiseziel | |
Information | Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen |
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei (122) und Ambulanz anzurufen (124). | |
Reiseziel | |
Information | Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Bei grösserem Sachschaden sollte man den finnischen Verband der Haftpflichtversicherer benachrichtigen («Liikennevakuutuskeskus», Itämerenkatu 11-13, FIN-00180 Helsinki,, Tel. +358 40 450 4700 / 4750). Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des TCS ETI Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. Vorwahl für die Schweiz: 0041, 990 41, 991 41, 994 41, 999 41 (je nach Telekommunikationsgesellschaft) Falls Elche, Rentiere oder Hirsche in den Unfall verwickelt sind, ist auf jeden Fall die örtliche Polizei zu verständigen. | |
Reiseziel | |
Information | Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen; die Polizei kommt nicht in diesen Fällen. Es ist jedoch empfehlenswert, den nächsten Polizeiposten aufzusuchen und den Unfall zu protokollieren. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. Wenn die Polizei nicht informiert wird, muss mit einer Strafe gerechnet werden. | |
Reiseziel | |
Information | Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Aus Versicherungsgründen ist auch das Motor Insurers Bureau beizuziehen. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei (Garda Siochana) und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. | |
Reiseziel | |
Information | Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Die Gemeindepolizei (Polizia Municipale) oder Strassenpolizei (Polizia Stradale) kann dazu gezogen werden um einen Schadenbefund zu erstellen. Die „Carabinieri“ können je nach Situation den Einsatz ablehnen. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. | |
Reiseziel | |
Information | Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls («potvrda») sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. | |
Reiseziel | |
Information | Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen |
Bei reinem Sachschaden, ist die Polizei zu verständigen, welche einen Bericht erstellt («Potrdilo», kann bei der Ausreise verlangt werden). Fotos der Unfallstelle und der Schäden an den Fahrzeugen können in diesem Fall auch nützlich sein. Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. | |
Reiseziel | |
Information | Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen |
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Es wird empfohlen, den Unfall der Polizei zu melden und wenn möglich der Versicherung der Gegenpartei. Bei Verlust, Stilllegung oder Beschädigung des Fahrzeugs muss der Fahrer bei der Ausreise den Zollbehörden eine Bestätigung vorlegen. Wenn der Schuldige ein Tourist und der Geschädigte ein Ungar ist, muss ein Bericht an den ungarischen Versicherungverband (MABISZ) geschickt werden: MABISZ Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. |