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Hilfe auf ausländischen Strassen.

Mit dem TCS sind Sie bei einer Autopanne weltweit abgesichert.

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Ganz gleich, ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Motorrad oder einem gemieteten Fahrzeug auf Reisen sind: Eine Panne im Ausland ist besonders ärgerlich. Neben der Reiseunterbrechung stellt sich die Frage, wer im Notfall hilft. Wen kann ich anrufen? Wie kann ich mich verständigen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Und wer trägt die Mehrkosten für ungeplante Aufenthalte, Ersatzteilbeschaffung und mehr? Schwierige Fragen, auf die es eine einfache Antwort gibt: die Auslandspannenhilfe im TCS ETI Schutzbrief.

In welchen Fällen hilft die Pannenhilfe im Ausland

Bei einer Panne, aber auch bei einem Unfall, Diebstahl oder Fahrerausfall erhalten Sie weltweit schnelle Hilfe vor Ort. Sie rufen im Ernstfall nur noch den TCS an – wir kümmern uns um den Rest.

Wie hilft mir der TCS bei einer Panne genau?
  • Abschleppen und Bergen des Fahrzeugs
  • Zusendung von Ersatzteilen
  • Vorschuss der Reparaturkosten
  • Übernahme der Mehrkosten für Ihren Aufenthalt vor Ort
  • Übernahme der Mehrkosten für Ihre Weiterreise
  • Fahrzeugrückführung in die Schweiz
  • Dolmetscherservice
Sind Mietwagen im Ausland gedeckt?
Der TCS ETI Schutzbrief gilt auch, wenn der Begünstigte einen Mietwagen oder ein Carsharing-Fahrzeug (z.B. Mobility) lenkt. Zudem reduziert oder übernimmt der ETI im Schadenfall den Selbstbehalt.
 
 

Die Vorteile der Pannenhilfe im Ausland

Partnerschaften im Ausland
Der TCS unterhält weltweit Partnerschaften mit allen wichtigen Pannendiensten. So stellen wir sicher, dass Sie vor Ort von kompetenten Unternehmen betreut werden.
Deckung von selbstverschuldeten Pannen
Sie haben versehentlich falsch getankt oder die Fahrzeugschlüssel im Auto eingeschlossen? Gut, dass Ihnen auch in diesen Fällen der TCS kostenlos hilft.
24h Notfallservice
Wenn Sie im Ausland eine Pannenhilfe benötigen, sind wir für Sie da. Unsere ETI-Einsatzzentrale steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Beim TCS ETI Schutzbrief ist noch viel mehr drin als nur die Auslandspannenhilfe.

 
 
 
 

Wählen Sie den Reiseschutz, der zu Ihnen passt.

Schnelle und kompetente Hilfe im Ernstfall

Mit dem Reiseschutz des TCS sind Sie auf Reisen rundum geschützt. Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und kompetente Hilfe verlassen. Drei Beispiele aus der Praxis:

Übernahme Annullierungskosten
Ein Fehltritt in den Wanderferien und die fest gebuchte Mehrtagestour in Graubünden endet abrupt. Da schmerzen nicht nur die Knochen, sondern auch die trotzdem anfallenden Übernachtungskosten. Aber nicht mit dem ETI. Denn wir übernehmen Ihre Annullierungskosten auch in der Schweiz.
Rückführung in die Schweiz
In den Ferien in der Provence geschieht es: der Velosturz endet mit einem Oberschenkelbruch. Da keine dringende Operation nötig ist kann die Behandlung in der Schweiz erfolgen. Der TCS organisiert die Rückführung in das Schweizer Spital und übernimmt die Koster der nicht bezogenen Nächte im Hotel.
Pannenhilfe im Ausland
Eine Autopanne ist schon so purer Stress. Aber wie viel nervenaufreibender ist sie im Ausland. Wen sollen Sie anrufen? Wer hilft? Dank des ETI ist die Antwort ganz einfach: Rufen Sie die ETI Zentrale in der Schweiz an. Wir leiten alles in die Wege. Schnell und kompetent.
Wichtige Fragen zum TCS ETI Schutzbrief
Kann ich den TCS ETI Schutzbrief noch abschliessen, wenn ich die Reise bereits gebucht habe?

Ja, der TCS ETI Schutzbrief kann auch nach der Reservierung/Buchung der Reise abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie den Schutzbrief rechtzeitig abschliessen, damit Sie im Falle einer Reiseannullierung noch vor Reiseantritt versichert sind.

Voraussetzung für einen Deckungsanspruch ist, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der ETI Schutzbrief bezahlt ist. Eine Kostenübernahme ist jedoch ausgeschlossen, wenn das ursächliche Ereignis bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung bestand (z. B. Krankheit).

Beinhaltet der TCS ETI Schutzbrief nur die Pannenhilfe im Ausland?

Nein, der TCS ETI Schutzbrief bietet weit mehr. Sie erhalten einen ganzjährigen Reiseschutz, der für alle Privatreisen innerhalb der gewählten geografischen Deckung (Europa/Welt) gilt und folgende Leistungen beinhaltet:

Sind medizinische Hilfeleistungen im Ausland nicht durch meine Krankenkasse gedeckt?

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt im Ausland nur die Kosten für ärztliche Behandlungen in medizinischen Notfällen. Nicht gedeckt sind zum Teil Rettungsaktionen, medizinische Transporte oder der Transport in die Schweiz. Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Trotzdem können teure Folgekosten entstehen.

Wie gehe ich vor, wenn ein Schadenfall eintritt?

Für die Organisation der Hilfeleistungen bzw. der Kostengutsprache hat der Begünstigte unverzüglich die ETI Einsatzzentrale des TCS zu informieren:

ETI Einsatzzentrale (24/24, 7/7, 365/365)
Telefon: +41 58 827 22 20
Fax: + 41 58 827 50 12
E-Mail: ttcsch

Der Begünstigte hat die Originalbelege des Ereignisses, das den Anspruch ausgelöst hat, samt der zu erstattenden Kosten an die folgende Adresse senden:

Touring Club Schweiz, Assistance ETI
Postfach 820, 1214 Vernier

Je nach Art des Ereignis können weitere Dokumente verlangt werden.

Kann ich den TCS ETI Schutzbrief auch ohne TCS-Mitgliedschaft beziehen?

Nein, die TCS Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Abschluss eines ETI Schutzbriefes. Der ETI Schutzbrief kann mit allen Formen der TCS Mitgliedschaft erworben werden. Der ETI und die Mitgliedschaft können gleichzeitig abgeschlossen werden. Diese Vorteile bietet Ihnen die TCS-Mitgliedschaft:

  • Die beste Pannenhilfe der Schweiz
  • Kostenlose Rechtsauskunft
  • Unfallrechtsschutz als ÖV-Nutzer, Fussgängerin oder Velofahrer
  • Unwetter- und ÖV-Schutz
  • und viele weitere Vorteile

Hier können Sie alle Vorzüge der Mitgliedschaft entdecken.

Wie hilft der ETI bei Rechtsstreitigkeiten?

Bei Streitigkeiten auf Auslandsreisen hilft Ihnen der TCS mit juristischem Beistand weiter und übernimmt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Dabei können Sie auf die Unterstützung der 80 TCS-eigenen Anwältinnen und Juristen zählen.

 
 
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