Sie sind der glückliche Besitzer eines Neuwagens oder eines Occasions-Autos. Sie möchten das alte Auto gegen ein Neues eintauschen oder ein zweites Fahrzeug anschaffen. Wir zeigen, was für eine Immatrikulation notwendig ist.
Wenn das neu erstandene Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren angefertigt wurde, muss es unbedingt einer technischen Kontrolle unterzogen und dessen Konformität getestet werden, wenn diese Kontrolle vom vorherigen Besitzer nicht bereits ausgeführt wurde (Gültigkeit 1 Jahr).
Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in die Schweiz eingeführt werden. Für eine erfolgreiche Zulassung ist jedoch nachzuweisen, dass das Fahrzeug die zur Zeit ihrer ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften in der Schweiz erfüllt. Je nach Alter, Fahrzeugtyp und Zustand ist es möglich, dass ein grösserer technischer und administrativer Aufwand entsteht, bis das Fahrzeug in der Schweiz zum Verkehr zugelassen werden kann. Idealerweise erkundigen Sie sich vor dem Kauf des Fahrzeuges bei der technischen Auskunft Ihres kantonalen Strassenverkehrsamtes über allfällige Voraussetzungen und/oder erforderliche Nachweise für die Zulassung. Unter www.asa.ch finden sie die Kontaktdaten.
Vor der schweizerischen Zulassung muss jedes ausländische Fahrzeug zuerst beim Strassenverkehrsamt zur technischen Kontrolle angemeldet und geprüft werden.
Für die Überführung des Fahrzeuges in die Schweiz sind bei den ausländischen Behörden Export-Kontrollschilder oder Überführungskennzeichen zu beantragen.