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Immatrikulation eines Fahrzeugs

Was gilt es bei einer Anmeldung zu beachten? Welche Papiere sind für die Immatrikulation notwendig?

Sie sind der glückliche Besitzer eines Neuwagens oder eines Occasions-Autos. Sie möchten das alte Auto gegen ein Neues eintauschen oder ein zweites Fahrzeug anschaffen. Wir zeigen, was für eine Immatrikulation notwendig ist.

Das neue Fahrzeug ist über 10 Jahre alt

Wenn das neu erstandene Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren angefertigt wurde, muss es unbedingt einer technischen Kontrolle unterzogen und dessen Konformität getestet werden, wenn diese Kontrolle vom vorherigen Besitzer nicht bereits ausgeführt wurde (Gültigkeit 1 Jahr).

Ihr Fahrzeug wurde aus dem Ausland importiert

Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in die Schweiz eingeführt werden. Für eine erfolgreiche Zulassung ist jedoch nachzuweisen, dass das Fahrzeug die zur Zeit ihrer ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften in der Schweiz erfüllt. Je nach Alter, Fahrzeugtyp und Zustand ist es möglich, dass ein grösserer technischer und administrativer Aufwand entsteht, bis das Fahrzeug in der Schweiz zum Verkehr zugelassen werden kann. Idealerweise erkundigen Sie sich vor dem Kauf des Fahrzeuges bei der technischen Auskunft Ihres kantonalen Strassenverkehrsamtes über allfällige Voraussetzungen und/oder erforderliche Nachweise für die Zulassung. Unter www.asa.ch finden sie die Kontaktdaten.

Vor der schweizerischen Zulassung muss jedes ausländische Fahrzeug zuerst beim Strassenverkehrsamt zur technischen Kontrolle angemeldet und geprüft werden.

Für die Überführung des Fahrzeuges in die Schweiz sind bei den ausländischen Behörden Export-Kontrollschilder oder Überführungskennzeichen zu beantragen.

Notwendige Papiere für die verschiedenen Typen der Immatrikulation

Neues Nummernschild für Neuwagen oder Occasionwagen

  • Identitätskarte oder Pass, wenn Sie in Ihrem Heimatkanton leben; ansonsten
  • Niederlassungsausweis; Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsausweis, wenn Sie Ausländer sind
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Fahrzeugausweis (bereits immatrikuliertes Occasions-Fahrzeug) oder Expertise 13.20A für Neuwagen
  • Bei Kantonswechsel: Nummernschild

Fahrzeugwechsel mit gleichem Nummernschild

  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Fahrzeugausweis (bei Occasionen) oder Prüfungsbericht Formular 13.20A (Neuwagen)
  • Fahrzeugausweis des alten Fahrzeugs

Zusätzliches Fahrzeug mit auswechselbarem Nummernschild

  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Fahrzeugausweis (bei Occasionen) oder Prüfungsbericht Formular 13.20A (Neuwagen)
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