Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Neukaledonien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Schweizerpass: Muss bis mindestens 3 Monate nach Aufenthaltsende gültig sein.
- Visum: nicht erforderlich.
- Rück- oder Weiterreiseticket: Die Reisedokumente für das nächste Reiseziel müssen in Ordnung sein.
- Nachweis über ausreichende Geldmittel: zur Deckung der Ausgaben während des Aufenthalts.
- Minderjährige: Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.
- Impfungen: Bestimmte Impfungen, z. B. gegen Gelbfieber, können bei der Einreise nach einem Aufenthalt in Risikogebieten verlangt werden. Für weitere Informationen wird empfohlen, die Website HealthyTravel zu konsultieren.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Neukaledonien informieren:
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
Tel: +41 22 319 00 00
E-Mail: visas.geneve-cslt@diplomatie.gouv.fr
Website: geneve.consulfrance.org
Generalkonsulat von Frankreich
Signaustrasse 1
8008 Zürich
Tel: +41 44 268 85 85
E-Mail : contact.zurich-cslt@diplomatie.gouv.fr
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Manche Mietwagenunternehmen verlangen auch, dass der Fahrer den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzt.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.