Neukaledonien ist ein Aussengebiet von Frankreich aber für die Einreise gelten andere Vorschriften.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
- Für die Einreise in dieses Land ist ein bis mindestens 3 Monate nach Aufenthaltsende gültiger Schweizerpass erforderlich.
- Ein Visum ist nicht erforderlich.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Manche Mietwagenunternehmen verlangen auch, dass der Fahrer den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzt.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.