Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Saudi-Arabien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Ein bis mindestens 6 Monate nach Ankunft gültiger Schweizerpass. Bei Reisepässen mit Vermerken von israelischen Behörden oder mit Hinweisen auf israelitische Glaubensrichtungen wird die Einreise verweigert.
- Ein Visum. Es kann online vor der Reise bestellt oder bei der Ankunft beantragt werden.
- Das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Papiere müssen für die Weiterreise in Ordnung sein.
- Ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
- Passagiere, die sich in den letzten 14 Tagen im Iran aufgehalten haben, dürfen nicht einreisen.
- Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.
Besucher die sich nicht an die im Land üblichen Verhaltensweisen oder Kleidungsvorschriften halten, kann die Einreise ebenfalls verweigert werden:
- Frauen, die ihre Beine oder Arme nicht bedecken oder zu enge und zu leichte Bekleidung tragen.
- Männer in kurzen Hosen, die ihre Beine nicht bedecken.
- Frauen und Männer, die ihre Zuneigung in der Öffentlichkeit zeigen.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Saudi-Arabien informieren:
Botschaft von Saudi-Arabien
Kirchenfeldstrasse 64
3005 Bern
Tel: +41 31 352 15 55 / 56
E-Mail: consulat.saudia_be@bluewin.ch
Generalkonsulat von Saudi-Arabien
Route de Lausanne 263
1292 Chambésy
Tel: +41 22 758 97 97
E-Mail: saudiarabia@bluewin.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur zusammen mit einer arabischen Übersetzung anerkannt; andernfalls ist der internationale Führerausweis obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Frauen dürfen in Saudi-Arabien nicht selbst Auto fahren. Wenden Sie sich wegen der sonstigen Formalitäten möglichst frühzeitig an eine diplomatische Vertretung Saudi-Arabiens. Zahlreiche andere Vorschriften und Beschränkungen (für unverheiratete oder alleinreisende Frauen, usw.).
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Es wird empfohlen, ein Auto mit Fahrer zu mieten.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.