Wer im Ausland mit einem Motorfahrzeug unterwegs ist, muss die im Gastland geltenden Vorschriften und Regelungen respektieren. Die Höchstwerte für Alkohol am Steuer reichen im europäischen Ausland von 0.0 bis 0.8 Promille. Die unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Alkohol im Blut sind auf untenstehender Karte abgebildet. Die Limiten des erlaubten Alkohols am Steuer variieren in den beliebten Feriendestinationen manchmal relativ stark. Entnehmen Sie hier die erlaubten Blutalkoholgrenzen Europas.
Reiseziel | Information |
---|---|
0.5‰ / 0‰ | |
0.5‰ 0‰ für Berufskraftfahrer, für Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen. | |
0.5‰ / 0.2‰ | |
0.5‰ 0.2‰ für Busfahrer, für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen | |
0.8‰ / 0.5‰ | |
0.8‰ 0.5‰ in Schottland | |
0.5‰ / 0‰ | |
0.5‰ 0‰ für Berufsfahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind. | |
0.5‰ / 0‰ | |
0.5‰ 0‰ für Berufskraftfahrer und für Fahrer unter 24 Jahren. | |
0.8‰ | |
0.8‰ | |
< 0.5‰ / 0.1‰ | |
< 0.5‰ 0.1‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen. | |
0.5‰ / 0.2‰ | |
0.5‰ 0.2‰ für Neulenker (Führerschein weniger als 3 Jahre) und Berufschauffeure. | |
0.5‰ / 0.1‰ | |
0,25mg/l bzw. 0,5 ‰ 0,05mg/l bzw. 0,1 ‰ für Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten | |
0.5‰ / 0.3‰ | |
0.5‰ 0.3‰ für Berufskraftfahre, für Neulenker, die ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen. |
Reiseziel | |
Information | 0.5‰ / 0‰ |
0.5‰ 0‰ für Berufskraftfahrer, für Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen. | |
Reiseziel | |
Information | 0.5‰ / 0.2‰ |
0.5‰ 0.2‰ für Busfahrer, für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen | |
Reiseziel | |
Information | 0.8‰ / 0.5‰ |
0.8‰ 0.5‰ in Schottland | |
Reiseziel | |
Information | 0.5‰ / 0‰ |
0.5‰ 0‰ für Berufsfahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind. | |
Reiseziel | |
Information | 0.5‰ / 0‰ |
0.5‰ 0‰ für Berufskraftfahrer und für Fahrer unter 24 Jahren. | |
Reiseziel | |
Information | 0.8‰ |
0.8‰ | |
Reiseziel | |
Information | < 0.5‰ / 0.1‰ |
< 0.5‰ 0.1‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen. | |
Reiseziel | |
Information | 0.5‰ / 0.2‰ |
0.5‰ 0.2‰ für Neulenker (Führerschein weniger als 3 Jahre) und Berufschauffeure. | |
Reiseziel | |
Information | 0.5‰ / 0.1‰ |
0,25mg/l bzw. 0,5 ‰ 0,05mg/l bzw. 0,1 ‰ für Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten | |
Reiseziel | |
Information | 0.5‰ / 0.3‰ |
0.5‰ 0.3‰ für Berufskraftfahre, für Neulenker, die ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen. |
In den meisten direkten Nachbarländern der Schweiz hat der Gesetzgeber den Blutalkoholgrenzwert auf 0.5 Promille festgelegt. In Liechtenstein liegt der Höchstwert jedoch bei 0.8 und in Österreich bei <0.5, also 0.49 Promille Alkohol im Blut. In Norwegen und Schweden, aber auch in Polen und Estland gelten 0.2 Promille als Maximum. In den meisten osteuropäischen Ländern ist jedoch kein Schluck erlaubt, denn dort gilt die 0.0-Promillegrenze. Die Tendenz geht klar immer mehr in Richtung Nulltoleranz in Sachen Alkohol im Blut und Promille.
In einigen Ländern gelten für Neu- und Junglenker tiefere Limiten: Seit Anfang 2014 gilt in der Schweiz der Höchstwert von 0.1 Promille Alkohol im Blut für Neulenkende – also Inhaber des Führerausweises auf Probe – Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrten.
In Spanien andererseits sind für Neulenker, die seit weniger als zwei Jahren im Besitz des Führerausweises sind, höchstens 0.2 Promille Alkohol am Steuer erlaubt. In Italien wiederum gelten für Lenker, die weniger als drei Jahre im Besitz des Führerausweises sind und für Berufschauffeure 0.0 Promille.
Grundsätzlich rät der TCS davon ab, unter Alkoholeinfluss ein Motorfahrzeug zu lenken. Auch in geringen und gesetzlich noch erlaubten Mengen kann Alkohol die Reaktionsfähigkeit negativ beeinflussen und stark ermüdend wirken. Im Sinne der Verkehrssicherheit gilt deshalb auch weiterhin: Wer fährt, trinkt nicht! Mehr Infos zu diesem Thema: Alkohol am Steuer