Text: Juliane Lutz
Fotos: TCS, Fotolia. Montage: TCS
Ferien in Rom und Umgebung wollte sich Andrea Meier* letzten September gönnen. Im Mai suchte sie auf verschiedenen Plattformen nach einem passenden Angebot. Schliesslich entschied sie sich auf eDreams für einen Flug mit ITA von Zürich nach Rom und zurück. Kostenpunkt: 229.36 Franken. Als Meier einmal wieder ihre Kreditkartenauszüge studierte, staunte sie nicht schlecht: eDreams Spanien zog seit der Flugbuchung im Mai monatlich 11.12 Franken für ein Prime-Abo über ihre Kreditkarte ab. Die Bernerin musste lange auf der Seite von eDreams suchen, bis sie eine Telefonnummer für den Kundenservice fand. Als sie wissen wollte, warum ihre Karte belastet wird, wurde ihr mitgeteilt, dass sie ein Prime-Abo abgeschlossen habe. Meier versuchte zu erklären, dass sie sich nicht erinnern könne, dergleichen getan zu haben. Irgendwann wurde sie weiterverbunden. Als Meier dem Mann am Telefon sagte, man solle sofort aufhören, Geld einzuziehen, hiess es am anderen Ende der Leitung: «Dann müssen Sie 400 Franken zahlen. Nur durch die Prime-Mitgliedschaft war der günstige Flugpreis möglich.» Ärgerlich durchsuchte Andrea Meier Portale wie Tripadvisor und Trustpilot nach Bewertungen und stellte fest, dass zahlreiche Kunden schlechte Erfahrungen mit eDreams gemacht hatten.
Sind die Zeiten des unbeschwerten Buchens über Online-Reiseplattformen vorbei? Auf Anfrage bei der Stiftung für Konsumentenschutz in Bern heisst es, dass einzelne Fälle von Problemen mit besonders günstigen Buchungsplattformen bekannt seien. Dass man aber aufgrund der geringen Anzahl von Meldungen nicht sagen könne, ob es sich um bedauerliche Einzelfälle oder betrügerische Absichten handle. In Deutschland dagegen sind die versteckten Abos Thema, und es wird darauf reagiert. «Es handelt sich um einen Markt, der in Zeiten der Covid-19-Pandemie ziemlich darniederlag. Jetzt ist der Konkurrenzkampf härter geworden und die Mittel auch», sagt Kerstin Hoppe, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. «Wir haben von den verschiedenen Verbraucherzentralen gehört, dass Kunden nicht gemerkt haben, dass sie bei Opodo auch ein Abo abschlossen. Abonnenten aber befinden sich in einem Dauerschuldverhältnis. Seit Juli 2022 müssen ihnen Unternehmen in Deutschland deshalb die Kündigung eines solchen Verhältnisses auch online anbieten», sagt Juristin Hoppe. Doch einen Kündigungsbutton gibt es nicht (Stand: 9. Dezember 2024). Im Gegenteil: Aussteigen ist derart kompliziert, dass man geneigt ist, zu resignieren.
Deshalb hat der Verbraucherzentra le Bundesverband Opodo, das wie eDreams zur Madrider Unternehmensgruppe Vacaciones eDreams S. L. gehört, abgemahnt. Da bei Opodo nicht darauf reagiert wurde, reichte der Bundes verband im Juli 2024 beim Kammergericht Berlin Klage wegen der fehlenden «leicht erreichbaren, ständig zur Ver fügung gestellten Kündigungsschaltfläche» ein.
Auch beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) ist man sich des Problems bewusst. «Es gibt bei diesen Prime- oder Prime-Plus-Abomodellen einmalig einen kostenlosen Probezeitraum. Wer es schafft, innert Frist zu kündigen, bei dem fallen keine Gebühren an. Wer dort später wieder zu attraktiven Bedingungen kauft, muss dann aber gleich die Abojahresgebühr bezahlen. Dass man zu Prime-Abobedingungen gebucht hat, erfährt man erst bei der Bestätigung des Kaufes», sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland und zuständig für den Fachbereich Recht. Vorab gebe es dazu keinen Hinweis. Es stehe nur in den AGB. «Wir müssen nochmals schauen, wie gut die Verbraucher informiert werden. Diese versteckten Abomodelle – mittlerweile gibt es sie auch bei manchen Airlines – kommen immer mehr auf», sagt Wojtal. Dass die Seiten ständig verändert werden, macht die Arbeit der Verbraucherschützer nicht gerade leichter.
Österreich ist noch weiter: Im April 2024 entschied der Oberste Gerichtshof, dass der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft bei einer Reisebuchung ungültig ist. Da die entsprechenden Bedingungen im Kleingedruckten versteckt waren, können Konsumenten das Geld für die Abogebühr zurückfordern. Auf die Bitte um Stellungnahme schickt eine PR-Managerin ein Statement des Managements von eDreams, in dem unter anderem steht: «(…) Wir nehmen jedes Kundenfeedback sehr ernst. Transparenz ist uns wichtig, und wir sorgen ständig dafür, dass unser Angebot klar ist und alle relevanten Details im Voraus angezeigt werden, damit die Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen können. Was den öster rei chi schen Fall betrifft, so handelt es sich um eine veraltete Version des Produkts, die schon seit mehreren Jahren nicht mehr auf dem Markt ist.
Und was können Reiselustige in der Schweiz tun, wenn sie in diese Abofalle tappen? «Ein gültiger Vertragsabschluss bedingt eine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung. Wenn ich bewusst einen Flug buche und gleichzeitig ungewollt eine Prime-Mitgliedschaft abschliesse, dann ist kein Vertrag für das Abonnement zustande gekommen», sagt der Zürcher Jurist Martin Steiger. Er befasst sich intensiv mit Reiserecht, und ihm sind nicht wenige Fälle bekannt, bei denen mit der Buchung eines Fluges oder eines Hotels zugleich ein ungewolltes Prime-Abo abgeschlossen wurde. «Es gibt Plattformen, da kommt das häufiger vor», so Steiger. Er findet das Gebaren der Plattformbetreiber frag würdig. «Es scheint, dass das Geschäfts modell darauf beruht, dass sich die Kon sumenten nicht wirksam wehren oder gar nicht bemerken, dass ihre Kreditkarte regelmässig belastet wird.» Abbuchungen durch die Plattformen liessen sich am einfachsten stoppen, indem man bei der Kreditkartenherausgeberin die Transaktion bean stande. Normalerweise gelte eine Frist von dreissig Tagen für eine Beanstandung, um sich das Geld rückbuchen zu lassen. «Da es sich um keinen gültigen Vertrag handelt, ist es streng genommen nicht nötig, eine Kündigung zu schicken», sagt Martin Steiger.
1. Vor der Suche im Internet Cookies im Browser nicht akzeptieren. Sonst erkennen einen die Plattformen wieder, wenn man dort erneut sucht, und die Preise steigen.
2. Nicht von Lockangeboten unter Druck setzen lassen. Besser einen seriösen Anbieter wählen, der notfalls ein paar Franken/Euros teurer ist.
3. Bei den Portalen darauf achten, was bereits voreingestellt ist, etwa, dass Ab- und Rückflüge auch ein paar Tage vor und nach dem eigentlich gewünschten Datum möglich sind. Denn dadurch wird das Suchergebnis verwässert.
4. Genau hinschauen, was der angebotene Preis beinhaltet. Mit den Preisen der Fluggesellschaft vergleichen. Vielleicht sind sie dort auch nicht höher.
5. Vor der ersten Buchung über eine Plattform schauen, wo sich der Sitz des Anbieters befindet. In der EU ist vieles geregelt, in Übersee oft nicht. Wichtig: vorher Bewertungen lesen.
6. Den Buchungsprozess mit Screenshots dokumentieren. Läuft etwas schief, kann man beweisen, was wann angeklickt wurde, und kommt so vielleicht eher aus der misslichen Lage heraus.
7. Reisst der Bezahlprozess ab, nicht gleich erneut buchen. Erst mit dem Kundenservice der Plattform Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob die Transaktion nicht doch schon erfolgt ist.
8. Autofill-Funktionen (automatisches Ausfüllen) verursachen häufig Fehler. Deshalb darauf achten, die Passagierdaten korrekt anzugeben und so, wie sie im Ausweis stehen. Sonst kann es vor Transatlantikflügen zu Problemen kommen. Im Nachhinein lassen sich diese Daten häufig nur durch einen Aufpreis oder schlimmstenfalls gar nicht mehr ändern.
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